Französische Bürgerrechtsorganisationen reichen ebenfalls Klage gegen den “EU-US Privacy Shield” ein

3. November 2016

Laut Next Impact haben nicht nur irische Datenschützer – wir berichteten bereits vergangene Woche darüber – Nichtigkeitsklage gegen den “EU-US Privacy Shield” eingereicht, sondern auch drei französische Bürgerrechtsorganisationen, unter anderem Quadtrature du Net. Die drei Organisationen bezweifeln, dass der “EU-US Privacy Shield” ausreichend Schutz vor den Risiken der Massenüberwachung durch die US-Geheimdienste bietet.

Zurzeit prüft das Gericht der Europäischen Union (EuG) auch die Zulässigkeit dieser Klagen. Hinsichtlich etwaiger Erfolgsaussichten der Klagen lassen sich zu diesem Zeitpunkt jedoch keine konkreten Aussagen treffen. In diesem Zusammenhang sollte allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass sowohl das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht als auch der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte der Ansicht sind, dass “sobald ein US-Unternehmen in dieser Liste [der aktiven zertifizierten sowie inaktiven Unternehmen] aufgeführt ist, […] der EU-US Privacy Shield auf der zweiten Stufe grundsätzlich herangezogen werden [kann], um die Daten in die USA zu übermitteln.” Zumindest letzterer wolle sich dabei aber vorbehalten, Datenübermittlungen unter dem “EU-US Privacy Shield” in Einzelfällen auszusetzen.

Derzeit sind bereits 500 US-Unternehmen, insbesondere Internet- und Cloud-Anbieter, EU-US Privacy Shield zertiziert und auf der offiziellen Liste des US-Handelsministeriums eingetragen.

 

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