Deutliche Zunahme von gemeldeten Datenpannen

13. März 2017

Nach dem Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA), der dieser Tage veröffentlich wurde, ist die Zahl der Meldungen zu “unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten” gemäß § 42a des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) stark angestiegen. Während es im Jahr 2015 nur 28 Unternehmen waren, die zu einer solchen Meldung verpflichtet gewesen waren, lag die Zahl im Jahr 2016 bei 85, allein in Bayern.

Diese Vervielfachung läge vor allem am gesteigerten Bewusstsein der Unternehmen, Datenpannen mit einem erhöhten Risiko melden zu müssen, so der Präsident des Landesamtes, Thomas Kranig. § 42 a BDSG sieht vor, dass immer dann die Meldung einer Panne verpflichtend ist, wenn die Daten wie etwa Bank- und Gesundheitsdaten als besonders sensibel gelten und wenn den Betroffenen schwerwiegende Beeinträchtigungen drohen.

Nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab 25. Mai 2018 anzuwenden sein wird, wird das Ausmaß der Meldungen weiter zunehmen. Die Schwelle für die Meldepflicht von Datenpannen wird dann deutlich herabgesetzt sein. So muss künftig jede Datenschutzverletzung gemeldet werden, wenn sie “voraussichtlich zu einem Risiko” für die Betroffenen führen kann (Artt. 33, 34 DSGVO). Auch der Zeitpunkt der Meldung wird gesetzlich festgelegt: Die Anzeige der Datenpanne muss künftig innerhalb von 72 Stunden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde stattfinden.