Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert Pilotprojekt der automatischen Gesichtserkennung

24. August 2017

Die Bundesdatenschutzbeauftragte, Andrea Voßhoff, betonte heute in einer Stellungnahme, dass eine automatische biometrische Gesichtserkennung, wie sie seit Anfang August in einem Pilotprojekt am Berliner Bahnhof Südkreuz stattfindet, nur bei Vorliegen einer informierten, umfassenden Einwilligungserklärung der Betroffenen datenschutzrechtlich legitimiert sei.

Die Einwilligungserklärung müsse insbesondere auch die Tatsache umfassen, dass bei dem Projekt ein aktiv sendender Bluetooth-Transponder (iBeacon) verwendet wird, der jeweils als Token an die Teilnehmer ausgehändigt worden war.

Vorausgegangen war die Meldung der Datenschutzorganisation Digitalcourage, die aufgedeckt hatte, dass es sich bei dem ausgeteilten Token eben nicht um eine Art passiven RFID-Chip handelt, sondern um einen sogenannten iBeacon. Mit diesem lassen sich Daten wie Temperatur, Neigung und Beschleunigung messen, speichern und weitergeben und theoretisch aussagekräftige Profile auch außerhalb des Bahnhofs erstellen.

Bis zum Vorliegen derartiger neu eingeholter Einwilligungserklärungen finde der Testlauf laut Voßhoff derzeit ohne Rechtsgrundlage statt und sei daher auszusetzen.