Höchstmögliches Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

9. August 2017

Nachdem sich bei der Bundesnetzagentur rund 2.500 Verbraucher über Werbeanrufe der Energy2day GmbH  über rechtswidrige Werbeanrufe für Energielieferverträge beschwert hatten, verhängte die Behörde in der vergangenen Woche ein Bußgeld in Höhe von 300.00 Euro gegenüber dem Unternehmen. Dies ist das nach Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) höchstmögliche Bußgeld.

Energy2day hatte sich in den Anrufen als örtlicher Energieversorger ausgegeben oder behauptet, es würde mit diesem zusammenarbeiten. Ziel war es, die Verbraucher zum Wechsel ihres Stromlieferanten zu bewegen. Das Unternehmen hatte dazu in der Vergangenheit eine komplexe Vertriebsstruktur aufgebaut und mit einer Vielzahl an Untervertriebspartnern u.a. auch im Ausland zusammengearbeitet, die als Subunternehmer derartige Anrufe getätigt haben.

Inwiefern Energy2day ihrer Aussage nachkommt, kein Telefonmarketing gegenüber Verbrauchern mehr betreiben zu wollen, wird die Bundesnetzagentur beobachten.