Der Wahl-O-Mat aus datenschutzrechtlicher Perspektive
Am Sonntag wird wieder gewählt. Die Bundestagswahl 2017 steht an und neben den etablierten Parteien gibt es auch eine Vielzahl an kleinen, unbekannten Parteien. Die oft ellenlangen und verklausulierten Wahlprogramme zu lesen, ist für viele Wähler eine Zumutung, sodass der Wahl-O-Mat – ein Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung – eine praktische Hilfe darstellt.
Viele Wähler nutzen den Wahl-O-Mat vor der Wahl als Entscheidungshilfe. Der Wahl-O-Mat gleicht die Antworten der Nutzer auf die 38 gestellten Fragen mit den Positionen der Parteien ab. Da stellt sich die Frage, wie der Wahl-O-Mat mit den Daten zur politischen Einstellung der Nutzer umgeht. Immerhin handelt es sich bei der politischen Einstellung um sensible Daten.
Stiftung Warentest hat den Datenschutz sowohl der Android- als auch der iOS-App des Wahl-O-Mat auf den Prüfstand gestellt und kommt zu folgendem Ergebnis:
Eigentlich ist alles gut. Die Apps fragen nur wenige Daten ab, darunter sind weder der Klarname des Nutzers noch dessen E-Mailadresse, was dazu führt, dass der Nutzer nicht identifiziert werden kann. Die politische Einstellung lässt sich demnach nicht auf eine konkrete Person zurückführen. Kritisiert wird von den Testern, dass sowohl die Android- als auch die iOS-App mit Google Servern kommunizieren und überprüfen, ob der Nutzer dort ein Konto besitzt. Da sich die Abfrage aber lediglich auf die reine Existenz eines solchen Kontos bezieht, ist dies nur ein kleiner Kritikpunkt. Die Bundeszentrale rechtfertigt diesen Abgleich damit, dass dem Nutzer mit Google- Konto Push-Nachrichten geschickt werden können, zum Beispiel eine Erinnerung, am Sonntag wählen zu gehen.
Die Push-Nachrichten können aber von den Nutzern der Apps deaktiviert werden.
Insgesamt kommt der durchgeführte Test zu dem Ergebnis, dass die Apps als unkritisch anzusehen sind.