E-Privacy Verordnung aus Sicht von Politik und Wirtschaft

20. September 2017

Im Mai 2018 tritt neben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch die sog. E-Privacy-Verordnung in Kraft. Sie ergänzt die DSGVO in Hinsicht auf elektronische Kommunikation. Bereits im Januar berichteten wir über den Entwurf der E-Privacy-Verordnung (“Proposal for a Regulation on Privacy and Electronic Communications“, offizieller Entwurfstext) vom 10. Januar 2017.
Im März stellten wir das Wesen, den Anwendungsbereich und wesentliche Neuerungen (z.B. bei Cookies) in einem weiteren Beitrag zur E-Privacy-Verordnung dar.

Ein zentraler Regelungsbereich der E-Privacy-Verordnung betrifft Cookies. Zukünftig sollen die für Verbraucher störenden und für Webseitenbetreiber unansehnlichen Cookie-Warn-Banner obsolet werden.
Mozilla Firefox, Google Chrome oder der Internet Explorer holen ab Mai 2018 die Einwilligungen für das Erheben der Browserdaten ein – und zwar durch “benutzerfreundliche Voreinstellungen” im Einklang mit den DSGVO-Grundsätzen Privacy by Design und Privacy by Default.
Führende Verlage Deutschlands, so DIE ZEIT, die Süddeutsche und die F.A.Z., äußerten sich kritisch gegenüber der geplanten Cookie-Einstellungen im Browser, wie wir im Mai schilderten. Die Neuregelung begünstige US-Konzerne zu Lasten des Werbefinanzierungsmodells im Nachrichtenmarkt.

Auf der Privacy-Konferenz des Digitalverbands Bitkom am 19. September äußerten sich Vertreter aus Wirtschaft und Politik zur Thematik. Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender für Inneres und Justiz der Grünen im EU-Parlament, betonte die Notwendigkeit eines Europäischen Binnenmarkts für elektronische Kommunikation. Die Politik stehe in der Pflicht, nachdem die bisherige Cookie-Einwilligung und Do-Not-Track gescheitert seien. Er begrüßte die geplanten Browser-Voreinstellungen für Cookies grundsätzlich, soweit sie datenschutzfreundlich ausgestaltet werden. Auch Lokke Moerel von der Kanzlei Morrison & Foerster begrüßte die Cookie-Einwilligung durch Browsereinstellungen und fordert vom Gesetzgeber lange Umsetzungsfristen für die Browseranbieter. Da große Datenmengen in der Hand weniger US-Browseranbieter seien, schlug Dirk Woywod von der Bundesdruckerei eine Zertifizierung der Browser vor. Jan Lichtenberg von der Deutschen Telekom bemängelte das Fehlen von Möglichkeiten zur Pseudonymisierung im E-Privacy-Entwurf.

Es bleibt abzuwarten wie die endgültige Fassung der E-Privacy-Verordnung aussehen wird. Das Tracking von Nutzerdaten ist und bleibt ein wichtiges Thema nicht nur für den E-Commerce, da es jeden Webseitenbetreiber betrifft. Bei Neuigkeiten werden wir Sie gerne an dieser Stelle informieren.