NRW Justizminister will “Datenpreisschild” für Apps einführen

10. November 2017

NRWs Justizminister Peter Biesenbach fordert die Angabe eines “Datenpreises” für Apps. Sowohl die Verbraucherzentrale als auch das NRW Justizministerium kritisieren, dass zwar ein Großteil der Apps kostenlos angeboten werde, den Verbrauchern jedoch in den meisten Fällen gar nicht bewusst sei, dass sie die App Anbieter mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten “bezahlen”. Insbesondere über Apps wie “Runtastic” oder auch “Whatsapp” stellen die User den Anbietern unzählige personenbezogene Daten, wie ihr Adressbuch, Kalender, Fotos, Chat-Verläufe, Bewegungsprofile oder Gesundheitsdaten zur Verfügung, äußert Biesenbach gegeüber der Rheinischen Post.

Biesenbach will die Anbieter daher zu mehr Transparenz zwingen. Verbraucher sollen ausdrücklich darüber aufgeklärt werden, welche ihrer Daten erhoben werden und insbesondere, an wen die Daten übermittelt werden. Dazu möchte er über eine Bundesratsinitiative eine Gesetzesänderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) erreichen. Entsprechende Gespräche mit seinen Amtskollegen in den übrigen Bundesländern fänden bereits statt.

In den meisten Fällen greifen die Apps auf deutlich mehr personenbezogene Daten zu, als eigentlich nötig wäre. So erfasst die App “Runtastic” je nach Konfiguration nicht nur die gelaufenen Strecken, sondern auch die Fotos des oder Adressbücher des jeweiligen Users. Mit den gesammelten Daten lassen sich umfassende Profile der App-User erstellen, die dann zu Werbezwecken weiterverkauft werden.

 

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