Hitzige Debatte um Klingelschilder ohne Namen

19. Oktober 2018

Nach der Meldung des „Wiener Wohnens“ entbrannte eine hitzige Debatte um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Klingelschildern mit Namen an Wohnhäusern. Bezüglich der Rechtslage in Deutschland meldeten sich in den letzten Tagen verschiedene Stellen mit ihrer Einschätzung.

Laut einem Artikel der Bild-Zeitung empfiehlt der Immobilieneigentümerverband Haus & Grund (900.000 Mitglieder) die Namen von den Klingelschildern zu entfernen. Der Wirtschaftswoche erklärte der Sprecher des Verbandes Alexander Wiech, dass der Verband seine Mitglieder vor allem sensibilisieren und warnen wolle, dass es zukünftig notwendig sein könnte Klingelschilder abzunehmen.

Der Thüringer Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse hat in einem Interview mit MDR AKTUELL betont, dass Namen auf Klingelschildern personenbezogene Daten seien und deshalb Klingelschilder nicht ohne Zustimmung der Betroffenen mit einem Namen versehen werden dürfen. Wir seien bis jetzt nur davon ausgegangen, dass in dieser Hinsicht Einigkeit zwischen Vermietern und Mietern bestünde.

Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat eine Mitteilung veröffentlicht, in der es bereits die Anwendbarkeit der DSGVO bezweifelt und falls eine Verarbeitung doch zu bejahen wäre, diese von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gedeckt sieht. Der Präsident Thomas Kranig äußerte sich erstaunt und betrübt, dass die „Datenschutz-Grundverordnung als Begründung  für  etwas  herangezogen wird, was sie gar nicht fordert und sie damit als „weltfremdes europäisches Recht“ diskreditiert wird“.

Der Österreichische Rundfunk berichtete sogar davon, dass die EU Kommission sich zu Wort gemeldet hatte. Ein Sprecher der Behörde soll die Medienberichte dementiert haben. Demnach regele die DSGVO diesen Bereich nicht, so dass die Namen an Klingelschildern dran bleiben dürfen.