Potentiell leichterer Zugriff auf Online-Verkehr innerhalb der EU

10. Dezember 2018

What’s App, Chat, Cloud oder im Rahmen von Mails. Internetnutzer hinterlassen zwangsweise elektronische Spuren. Selbiges gilt auch für Nutzer, die Straftaten im Internet begehen oder aber dahingehende Informationen im Internet hinterlassen.

Derartige Informationen sollen nach dem Willen der Mehrzahl der Länder der Europäischen Union (EU) künftig erheblich leichter abgefragt werden. Zumindest sprachen sich die Justizminister der Mitgliedstaaten am vergangenen Freitag (7.12.2018) mehrheitlich für die Vereinfachung der Abfrage aus. So solle von der künftigen “E-Evidence Verordnung” insbesondere umfasst sein, dass Ermittler länderübergreifend auf Daten zugreifen können. Voraussetzung sei jedoch die Androhung einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren.

Aus rechtlicher (deutscher) Perspektive birgt die Regelung allerdings gefahren. So würden Länder durch die Abkehr vom Prinzip der doppelten Strafbarkeit in eine Situation gebracht, in der Sie eine Verfolgung von Handlungen unterstützen müssten, die in diesem Land straffrei seien. Hierdurch werde beispielsweise eine Herausgabe von Daten an Polen zur Verfolgung von Schwangerschaftsabbrüchen ermöglicht. In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch jedoch – unter gewissen Voraussetzungen – straffrei.

Von besonderer Relevanz scheint die künftige Norm für Provider zu werden. So sollen die Anfragen der ausländischen Ermittlungsbehörden wohl unmittelbar gegenüber den Providern gestellt werden sowie bußgeldbewährt sein. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich sowohl aus Compliance-Aspekten als auch unter Berücksichtigung von Haftungsgesichtspunkten eine frühzeitige rechtliche Beratung.

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