NOYB sieht strukturelle DSGVO-Verstöße bei Anbietern internetbasierter Dienste.

23. Januar 2019

Die Organisation Non-OF-Your-Business (NOYB) kritisiert die aus ihrer Perspektive bestehenden strukturellen Verstöße gegen die DSGVO. So moniert NOYB die fehlerhafte – oder gänzlich unterbleibende – Auskunftserteilung im Kontext etwaiger Betroffenenanfragen.

Konkret kritisiert die Organiation die großen bekannten Streaming-Dienste aus den Bereichen Film, Musik und Video. Diese würden ihren Nutzern selbst im Falle eines beantworteten Auskunftsbegehrens nach Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) lediglich Daten in unzureichendem Maße zur Verfügung stellen. Insbesondere würde nicht mitgeteilt, wer die Daten von den Verantwortlichen erhalte.

Problematisch ist dies aufgrund der Tatsache, dass die Verantwortlichen – bei einem dahingehenden Auskunftsbegehren – zur Mitteilung gewisser Informationen an die betroffenen Personen verpflichtet sind. Hiervon sind nach Maßgabe des Art. 15 Abs. 1 lit c) DSGVO ebenfalls die Empfänger der personenbezogenen Daten umfasst. Ein derartiger Verstoß birgt mithin das Risiko eines Bußgeldes durch die Aufsichtsbehörde.