Die künftige ePrivacy-VO – eine Bestandsaufnahme

5. Juni 2019

Ein Vorbereitungsgremium des Europäischen Rates, die Gruppe “Telekommunikation und Informationsgesellschaft”, befasst sich am 07.06.2019 mit dem Fortschrittsbericht zu einer künftigen Verordnung „über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation“ (ePrivacy-VO-E).

 Entstehung

Bereits im Jahr 2009 wurde das datenschutzrechtliche Normengefüge im Kontext elektronischer Kommunikation durch die sog. Cookie-Richtlinie erweitert. Diese normiert unter Anderem Anforderungen an Einwilligung sowie Aufklärung der Nutzer im Kontext von Cookies auf Webseiten. Die Richtlinie wurde vom deutschen Gesetzgeber mittels Vorschriften im Telemediengesetz (TMG) und im Telekommunikationsgesetz (TKG) umgesetzt.

Künftig wird die ePrivacy-VO dieses Normengefüge erweitern und Aspekte elektronischer Kommunikationsdienste normieren sowie die zuvor aufgeführte Richtlinie ersetzen. Die konkrete Ausgestaltung der Verordnung ist nun Gegenstand des politischen (sowie rechtlichen) Diskurses innerhalb Europas und wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren finalisiert.

Frühzeitige Implementation sinnvoll

Nichtsdestotrotz sollten Unternehmen dies nicht als Anlass zu übermäßiger Gelassenheit nehmen. So lehrte die (teilweise) verspätete und daraus resultierende hektische sowie mangelhafte Umsetzung der Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seit Mai des letzten Jahres, dass auch Gelassenheit bisweilen ein Fehler ist. Da die fehlerhafte Umsetzung überdies ein Haftungsrisiko birgt, sollten Unternehmen keinesfalls zu lange warten, bis Sie die kommenden Regelungen der ePrivacy-VO in ihre Datenschutz-Compliance implementieren.