Bußgeld gegen Delivery Hero
Das Unternehmen Delivery Hero Germany GmbH hat ausweislich einer Pressemitteilung der Berliner Datenschutzbeauftragten gegen den Grundsatz der Speicherbegrenzung nach Maßgabe des Art. 5 Abs. 1 lit. e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Hierfür sei ein Bußgeld in Höhe von 195.407 Euro verhängt worden.
Konkret hätte die Delivery Hero Germany GmbH – eine ehemalige Tochter der Delivery Hero SE – in zehn Fällen Konten ehemaliger Kundinnen und Kunden nicht gelöscht, obwohl die Betroffenen jahrelang nicht mehr auf der Lieferdienst-Plattform des Unternehmens aktiv gewesen seien.
Überdies hätten sich (hier beispielsweise aufgeführt) acht ehemalige Kunden über unerwünschte Werbe-E-Mails des Unternehmens beschwert. In einem Fall hätte ein Geschädigter trotz ausdrücklichem Widerspruch der Nutzung seiner Daten für Werbezwecke weitere 15 Werbe-E-Mails von dem Lieferdienst erhalten. Dies entspricht insoweit einem Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung (Art. 5 Abs. 1 lit. a) DSGVO).
Der mittlerweile neue Eigentümer des Unternehmens, die Takeway.com hat die Bußgeldbescheide akzeptiert und keine Rechtsmittel eingelegt.