Justizministerium kritisiert Datenschutz von Online-Diensten

10. September 2020

Wie das Handelsblatt berichtet, hat das Bundesjustizministerium Online-Diensten bzw. Webseitenbetreibern vorgeworfen, die Grundsätze der DSGVO nur unzureichend einzuhalten. Dabei bezog sich die Behörde jedoch nicht auf konkrete Unternehmen.

Kritisch bewertet wird insbesondere die fehlende Transparenz der Datenschutzerklärungen. Diese seien teilweise noch immer schwer aufzufinden und “ohne Jurastudium” nur schwer verständlich. Justizstaatssekretär Christian Kastrop sieht an dieser Stelle noch erheblichen Verbesserungsbedarf und fordert mehr Transparenz und Entscheidungshoheit für den Verbraucher. Dabei vermutet er, dass die Unternehmen die Webseiten bewusst so intransparent gestalten. Der Endnutzer soll schnell alles wegklicken und die eigenen Rechte nicht garnicht erst wahrnehmen.

Zwar benannte das Ministerium keine konkreten Unternehmen, in einer 2019 veröffentlichten Studie zählte es jedoch Snapchat, Facebook und Twitter als negativ Beispiele auf. Dagegen fielen Otto und Zalando damals mit einem gut implementierten Datenschutz auf.

Eine neue, durch das Justizministeriums geförderte Studie mit dem Titel “innovatives Datenschutz-Einwilligungsmanagement” klärt auf, wie Webseiten nutzerfreundlich und datenschutzkonform gestaltet werden können. Dies zum Beispiel durch den Verzicht auf sog. globale Einwilligungen. Kastrop erkennt auch die Möglichkeit, dass ein gut installierter Datenschutz das eigene Geschäftsmodell attraktiver machen und so auch der Wirtschaft dienen kann.

Verstöße gegen die DSGVO können zu sehr hohen Geldstrafen führen. Ein DSGVO konformer Umgang mit Daten ist von den betroffenen Unternehmen daher ernst zu nehmen.