Clubhouse ändert umstrittene Adressbuch-Regelung

16. März 2021

Das in Deutschland noch recht neue soziale Netzwerk “Clubhouse” ändert seine umstrittene Einladungspolitik. Bislang mussten Nutzer, die von ihrem zweimaligen Einladungsrecht Gebrauch machen wollten, der App den Zugriff auf das gesamte iPhone-Adressbuch gestatten (für Android-Smartphones ist eine App in Planung, es gibt aber derzeit noch keine). Nach einem Update ist diese Freigabe nun nicht mehr notwendig. Stattdessen kann auch einfach die Nummer eines Dritten im Einladungsfeld eingegeben werden. Man kann also auch Menschen einladen, die selbst nicht im eigenen Adressbuch stehen.

Zwar war es auch in der Vergangenheit möglich, dass der Nutzer nicht sein gesamtes Adressbuch für die App freigeben muss, im Gegenzug war es dann allerdings nicht möglich, von seinem Einladungsrecht Gebrauch zu machen. Für Nutzer, die bereits ihr Adressbuch freigegeben haben, soll bald die Möglichkeit bestehen, bei den App-Betreibern eine Löschung dieser Daten zu beantragen. Eine weitere geplante Neuerung ist die Möglichkeit, mittels eines Creator First-Programms Geld zu verdienen. Dazu sollen Creator, also Nutzer, die ein Gespräch führen, sich einfacher mit dem Publikum und auch mit Marken vernetzen können. Wie die Monetarisierung konkret aussieht, ist noch unklar, zunächst ist ein Testlauf geplant. Angekündigt haben die App-Betreiber diese Neuerungen standesgemäß in einem ihrer Online-Townhall-Meetings.

Clubhouse ist eine Audio-Only-App, die es in den USA seit rund einem Jahr und in Deutschland seit einigen Wochen gibt. Sie funktioniert wie ein Live-Podcast. Creator können Räume eröffnen und allein oder zusammen mit anderen Nutzern ein Gespräch führen. Grundsätzlich kann sich jeder Zuhörer auch aktiv an dem Gespräch beteiligen. Der Hype, den die App ausgelöst hat, dürfte auch an der künstlichen Verknappung liegen. Man bekommt nur auf Einladung eines Mitglieds Zugang zu diesem sozialen Netzwerk, wobei jedes Mitglied nur zwei weitere Personen einladen darf.