Schlagwort: iPhone
16. März 2021
Das in Deutschland noch recht neue soziale Netzwerk “Clubhouse” ändert seine umstrittene Einladungspolitik. Bislang mussten Nutzer, die von ihrem zweimaligen Einladungsrecht Gebrauch machen wollten, der App den Zugriff auf das gesamte iPhone-Adressbuch gestatten (für Android-Smartphones ist eine App in Planung, es gibt aber derzeit noch keine). Nach einem Update ist diese Freigabe nun nicht mehr notwendig. Stattdessen kann auch einfach die Nummer eines Dritten im Einladungsfeld eingegeben werden. Man kann also auch Menschen einladen, die selbst nicht im eigenen Adressbuch stehen.
Zwar war es auch in der Vergangenheit möglich, dass der Nutzer nicht sein gesamtes Adressbuch für die App freigeben muss, im Gegenzug war es dann allerdings nicht möglich, von seinem Einladungsrecht Gebrauch zu machen. Für Nutzer, die bereits ihr Adressbuch freigegeben haben, soll bald die Möglichkeit bestehen, bei den App-Betreibern eine Löschung dieser Daten zu beantragen. Eine weitere geplante Neuerung ist die Möglichkeit, mittels eines Creator First-Programms Geld zu verdienen. Dazu sollen Creator, also Nutzer, die ein Gespräch führen, sich einfacher mit dem Publikum und auch mit Marken vernetzen können. Wie die Monetarisierung konkret aussieht, ist noch unklar, zunächst ist ein Testlauf geplant. Angekündigt haben die App-Betreiber diese Neuerungen standesgemäß in einem ihrer Online-Townhall-Meetings.
Clubhouse ist eine Audio-Only-App, die es in den USA seit rund einem Jahr und in Deutschland seit einigen Wochen gibt. Sie funktioniert wie ein Live-Podcast. Creator können Räume eröffnen und allein oder zusammen mit anderen Nutzern ein Gespräch führen. Grundsätzlich kann sich jeder Zuhörer auch aktiv an dem Gespräch beteiligen. Der Hype, den die App ausgelöst hat, dürfte auch an der künstlichen Verknappung liegen. Man bekommt nur auf Einladung eines Mitglieds Zugang zu diesem sozialen Netzwerk, wobei jedes Mitglied nur zwei weitere Personen einladen darf.
29. Januar 2019
Der iPhone-Telefoniedienst Facetime weist einen Softwarefehler auf, welcher das Ausspionieren von Kontakten ermöglicht. Die Panne tritt bei der Gruppenfunktion von Facetime auf, die relativ neu eingeführt und nun deaktiviert wurde. Durch den Softwarefehler konnte der Anrufer den Angerufenen noch bevor er den Anruf abnahm, hören. Der Fehler werde in den kommenden Tagen per Sofwareupdate behoben. Auch Mac-Computer sind davon betroffen.
Erst Ende Oktober wurde die Gruppenfunktion mit der Version 12.1 des iPhone-Systems iOS hinzugefügt. Es bleibt unklar, wie lange der Softwarefehler bestand.
Für Apple ist diese Datenpanne sehr unangenehm, da ihr Konzernchef Tim Cook momentan für einen starken Datenschutz wirbt. Außerdem ist Apple für die Komplett-Verschlüsselung und Sicherheit seiner Dienste bekannt.
8. Juni 2011
Aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht ist das im April einer breiten Öffentlichkeit bekannt gewordene Datenschutzproblem bei Apples iOS, welches auf populären Geräten wie dem iPhone 4 oder dem iPad läuft, mittlerweile behoben.
Apples Betriebssystem iOS speicherte dabei in großem Umfang Standortinformationen zu nahegelgenen WLAN-Zugangspunkten und Mobilfunkmasten mit einem Zeitstempel auf den Geräten der Nutzer ab. Durch ein Auslesen der Daten, welche nicht durch den Nutzer gelöscht werden konnten, waren Rückschlüsse auf den Standort des Geräts zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich. Somit ließ sich zumindest für das Gerät ein relativ genaues Bewegungsprofil erstellen.
Das von Apple als Programmierfehler bezeichnete Verhalten wurde durch ein Softwareupdate vom 03. Mai abgestellt. Nunmehr verbleiben keinerlei Geodaten im lokalen Zwischenspeicher (Cache) der Apple-Geräte, wenn die Funktion “standortbezogene Dienste” ausgeschaltet wird. Selbst bei eingeschalteter Funktion “standortbezogene Dienste” speichert das Gerät die Standortdaten nur noch bis zu sieben Tagen, während diese zuvor bis zu einem Jahr vorgehalten wurden. Mit einer zukünftigen Version seines iOS Betriebssytems möchte Apple die Daten noch zusätzlich auf dem Gerät verschlüsseln, was ein Auslesen der Daten unmöglich machen würde.
Die ergriffenen Maßnahmen sieht das Landesamt als ausreichend an. Da es für einen konkreten Missbrauch der Daten keine Anhaltspunkte gibt und datensicherheitsrechtliche Verstöße als solche nicht bußgeldbewehrt sind, gibt es aus Sicht des Landesamtes für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens keinen Anlass. (se)