VfB Stuttgart: 300.000 Euro Bußgeld im Datenskandal

11. März 2021

Der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Stefan Brink, hat die VfB Stuttgart 1893 AG (im Folgenden “VfB AG”) mit einem Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro belegt. Der Verein hat die Sanktion akzeptiert und verzichtet auf Rechtsmittel. Das am 03. Februar begonnene Verfahren ist damit beendet.

Die VfB AG hat ihre Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO fahrlässig verletzt und muss deshalb das Bußgeld zahlen. Zwischen 2016 und 2018 sollen leitende Angestellte wiederholt Mitgliederdaten an Dritte weitergegeben haben. Im Zentrum steht die Weitergabe von Mitgliederdaten (auch jugendlicher Mitglieder) im Vorfeld der Jahreshauptversammlung 2017. Auf dieser wurde über die Ausgliederung der Abteilung Profifußball abgestimmt. Mithilfe der Daten sollten die Mitglieder im Rahmen eines sog. Guerilla-Marketings zur Zustimmung zur Ausgliederung gebracht werden. Wegen Verjährungsvorschriften konnten allerdings nicht alle in der Öffentlichkeit diskutierten Themen aufgeklärt werden.

Die DS-GVO sieht Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro vor. Vor diesem Hintergrund liegt das gegen die VfB AG ausgesprochene Bußgeldes im unteren Bereich. Ein wesentlicher Punkt für die verhältnismäßig niedrige Summe sei die „ungewöhnlich“ gute Kooperation seitens des VfB gewesen, so Stefan Brink. Dies verdeutlicht, wie wichtig die Kooperation und Mitwirkung an der Aufklärung ist. Neben dem Bußgeld wird sich die VfB AG auch am Projekt „Datenschutz geht zur Schule“ beteiligen.

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