Abgabe von Fingerabdrücken für neue Personalausweise verpflichtend

4. August 2021

Wer ab Montag, den 2. August einen neuen Personalausweis beantragt, muss dafür seine Fingerabdrücke scannen lassen. Zukünftig wird ein Scan des linken und des rechten Zeigefingers auf dem RFID-Chip des Ausweises gespeichert.

Bisher war das Speichern von Fingerabdrücken im Personalausweis freiwillig. Verpflichtend gespeichert werden sie schon länger bei Reisepässen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen wurde die Pflicht nun auf Personalausweise ausgeweitet. Dabei setzt das Gesetz eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2019 um. Die gespeicherten Fingerabdrücke sollen von den Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten ausgelesen werden können, wenn nach Lichtbildabgleich Zweifel an der Identität der Person bestehen bleiben. In Deutschland dürfen außerdem die Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden, die Polizeivollzugsbehörden, die Zollverwaltung und die Steuerfahndungsstellen die Abdrücke auf dem Personalausweis auslesen.

Kritik an diesen neuen Regelungen kommt u.a. von Netzwerk Datenschutzexpertise, einem Zusammenschluss rund um den ehemaligen Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert. In ihrem Gutachten bemängeln sie, dass Datenschutzgrundsätze wie Transparenz (Verarbeitung der Daten für betroffene Person nachvollziehbar), Zweckbindung (Erhebung und Verarbeitung nur für festgelegte und legitime Zwecke) und Datenminimierung (Verarbeitung wird auf das für Zweck notwendige Maß beschränkt) missachtet würden. Das Speichern von Abdrücken der Zeigefinger könne als unverhältnismäßig bezeichnet werden, weil mildere Maßnahmen bestünden. So könnte nur ein Fingerabdruck statt zwei gespeichert werden. Auch könnten Finger, die im Alltag weniger Spuren hinterlassen und somit weniger missbrauchsanfällig sind als die Zeigefinger, benutzt werden, z.B. der Ringfinger. Zur Identifikation sei dieser genauso gut geeignet. Der Gedanke dahinter ist, dass Hackerangriffe auf die gespeicherten Fingerabdrücke befürchtet werden. So könnten Kriminelle sich Abdrücke anderer Menschen zunutze machen. Dabei sei das Missbrauchsrisiko sehr hoch, da Fingerabdrücke nun einmal – anders als Passwörter- nicht geändert werden könnten und die Betroffenen von dem Hackerangriff ein Leben lang betroffen sein könnten.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) versichert hingegen, dass die Fingerabdrücke nach Aushändigung des Ausweises bei Hersteller und Behörde gelöscht werden. Eine Speicherung in einer zentralen Datenbank fände nicht statt. Die Daten im Chip selbst würden verschlüsselt.

Die alten Personalausweise ohne Fingerabdrücke behalten ihre Gültigkeit bis sie regulär abgelaufen sind. Fingerabdrücke müssen erst bei der Beantragung des neuen Ausweises abgegeben werden. Wie genau die Erfassung erfolgt, kann bei dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachgelesen werden.