Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschuss zum EU-U.S. Data Privacy Framework

8. März 2023

Seitdem im Jahr 2020, mit dem Urteil Schrems II, der bis dahin geltende Angemessenheitsbeschluss (Privacy Shield) für ungültig erklärt worden ist, gilt die USA als ein unsicheres Drittland für Datenübermittlungen. Ein großes Problem in diesem Kontext war unter anderem die nachrichtendienstliche Datenerhebung in den USA. Diese war gewissermaßen anforderungslos für Geheimdienste möglich. Nachdem die US-Regierung gezwungen war, im Oktober 2022 Maßnahmen zu ergreifen, folgte ein Beschlussentwurf der Europäischen Kommission. Die genannten Maßnahmen sollten die zwei Hauptprobleme der fehlenden Verhältnismäßigkeit und dem Fehlen wirksamer Rechtsbehelfe im Bezug auf Überwachungsmaßnahmen lösen. So soll insbesondere die Exekutivverordnung über die Verbesserung der Garantien für US-Signalspionagetätigkeiten nun in die Richtung eines neuen Angemessenheitsbeschlusses führen.

Meinung des Europäischen Datenschutzausschuss

Der Europäische Datenschutzausschuss heißt die Einführung von Anforderungen an Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit für die nachrichtendienstliche Datenerhebung in den USA für gut.  Außerdem begrüßt er den neuen Rechtsbehelfsmechanismus für betroffene Personen aus der EU. Dennoch liegt nicht nur ein reiner Zustimmungsgedanke vor. Zu bestimmten Rechten betroffener Personen, der Weiterübermittlung personenbezogener Daten, dem Umfang der Ausnahmen sowie der vorübergehenden Massenerfassung von Daten und der praktischen Funktionsweise des Rechtsbehelfsmechanismus bleiben Fragen offen. Auch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder unterstützt die Position des Europäischen Datenschutzausschusses ausdrücklich.

Es bleibt nun lediglich abzuwarten, wie sich ein neuer Angemessenheitsbeschluss für die Übermittlung von Daten in die USA entwickeln wird.