Fragen an ChatGPT von Landesdatenschutzbeauftragten

30. Oktober 2023

Die Debatte um Datenschutz und Künstliche Intelligenz (KI) geht weiter. Diesmal wurden Fragen von Landesdatenschutzbeauftragten an das KI-Sprachmodell ChatGPT gesendet. Sowohl Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz als auch der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Alexander Roßnagel sendeten Fragebögen zur Datenverarbeitung an OpenAI, den Betreiber des Chatsystems. Der Fragenkatalog enthält 79 Fragen und wurde innerhalb der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) abgestimmt. Er baut auf einem ersten Auskunftsersuchen auf, das die DSK bereits im April 2023 erarbeitet hatte.

Datenschutzrechtliche Relevanz des Auskunftsersuchens

Kugelmann betont am 26.10.2023, dass die Prüfung des KI-Systems von Bedeutung ist, um sicherzustellen, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das informationelle Selbstbestimmungsrecht bei der Datenverarbeitung durch ChatGPT eingehalten werden. Roßnagel gab am 24.10.2023 an, dass OpenAI auf den ersten Fragebogen bereits im Juni ausführlich und kooperativ eingegangen ist. Dennoch sind sich beide einig, dass die Auswertung der Antworten verdeutlicht, dass es weiteren Klärungsbedarf gibt.

Weitere Prüfung notwendig

Trotz der umfangreichen Beantwortung der ursprünglichen Fragen bestehen für Roßnagel weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Datenerhebung aus dem Internet für das KI-Training. Deswegen will er weitere Erkenntnisse über das KI-System sammeln, um die Gewährleistung des Datenschutzes sicherzustellen. Auch laut Kugelmann ist es erforderlich die Hintergrundprozesse des Programms transparent begreifen zu können. Der neue Fragebogen solle nun zu mehr Nachvollziehbarkeit dessen führen, was hinter der Oberfläche passiere.

Beide wollen dabei den besonders sensiblen Datenkategorien gemäß Art. 9 DSGVO besondere Aufmerksamkeit widmen, die unter anderem Informationen zur Religion, politischen Meinung oder sexuellen Orientierung betreffen. Ebenso kontrolliere man die Umsetzung der Rechte der Betroffenen, wie das Auskunfts- oder Löschungsrecht. Die Landesdatenschutzbeauftragten wollen auch erfahren, inwieweit persönliche Daten während des Trainings und bei der Chatverwendung als solche identifiziert und entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen werden.

Laut Roßnagel sollen durch die Fragen Datenschutzmissachtungen identifiziert und im Anschluss durch entsprechende Maßnahmen verhindert und gegebenenfalls bestraft werden. Er verlangt von amerikanischen KI-Betreibern die gleiche datenschutzrechtliche Sorgfalt wie von europäischen Unternehmen.

Zuständigkeit für rechtliche Bewertung

Solange OpenAI keine Niederlassung in der EU hat, bleiben sämtliche europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden in ihrem jeweiligen örtlichen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Auch wenn der Betrieb in Zukunft eine Niederlassung in der EU eröffnen sollte, würde die datenschutzrechtliche Prüfung nicht enden, da die Kontrolle die aktuellen und vergangenen Verhältnisse betrifft. Selbst für zukünftige Situationen würden deutsche Datenschutzbehörden zuständig bleiben, solange ChatGPT weiterhin in Deutschland angeboten wird. Allerdings würde die Kontrolle dann in Zusammenarbeit mit der Behörde am Ort der Hauptniederlassung in der EU erfolgen. Aktuell ist es denkbar, dass dies die in letzter Zeit stark kritisierte irische Data Protection Commission werden könnte.

Fazit

Im Mittelpunkt der Untersuchungen steht der Schutz der Privatsphäre und die Einhaltung der DSGVO. Mit dem Senden der Fragen an ChatGPT durch die Landesdatenschutzbeauftragten ist man erneut bestrebt, sicherzustellen, dass solche KI-Systeme transparent und nachvollziehbar sind. Die Prüfung und der Dialog mit KI-Unternehmen sind wichtig, um Datenschutz im Zeitalter von KI zu gewährleisten und gleichzeitig technischen Fortschritt nicht zu behindern. Interessant bleibt hierbei insbesondere die Frage, wie sich der Umfang der Behördenprüfung verändern wird, falls sich OpenAI in Irland niederlässt.