Gefährdung der Pressefreiheit in Irland

12. Oktober 2023

Die jüngsten Entwicklungen in Irland werfen einen bedenklichen Schatten auf die Pressefreiheit. Das irische Parlament hat im Juni 2023 ein neues Gesetz verabschiedet, das erhebliche Auswirkungen auf die Berichterstattung über die irische Datenschutzbehörde haben könnte. Am 04.10.2023 hat sich nun auch der Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) hierzu geäußert.

Hintergrund der Debatte

Gemäß der One-Stop-Shop-Regelung nach Art. 56 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Data Protection Commission (DPC) (irische Datenschutzbehörde) die zuständige federführende Aufsichtsbehörde in Verfahren gegen Giganten wie Apple, Google und Meta. Diese Prozesse dauern häufig sehr lange und Bußgelder werden oft zu niedrig angesetzt bzw. erst nach Intervention des EDSA erhöht. Deswegen und wegen der Bedeutung dieser Internet-Riesen steht die DPC schon lange in der Kritik.

Neues irisches Gesetz als Reaktion?

Man könnte fast meinen, dass der irische Gesetzgeber genug von der ständigen Nörgelei hat. Die neue Courts and Civil Law (Miscellaneous Provisions) Bill 2022 gestattet es nun der DCP, eine Vielzahl an Verfahren als „vertraulich“ zu klassifizieren und sogar Strafe zu verhängen.

Die Neuregelung bestimmt in Art. 26A des irischen Data Protection Act (DPA), dass die DPC Informationen als vertraulich einstufen kann und Anweisungen erteilen darf, den Inhalt nicht offenzulegen. Nach Abs. 5 gelten Informationen als vertraulich, wenn ihre Offenbarung zu einem finanziellen Schaden führen würde oder ihre Veröffentlichung Verhandlungen beeinträchtigen könnte. Zudem sind Informationen umfasst, die im Vertrauen mitgeteilt wurden und deren Offenlegung weiteren relevanten Informationsfluss beeinträchtigen könnte. Zuletzt fallen hierunter auch Informationen, deren Offenlegung eine effektive Aufgabenwahrnehmung der DPC gefährden könnte. Diese drei Varianten ermöglichen das Subsumieren eines breiten Spektrums an Fällen, auch wenn sie nicht wirtschaftlich sensibel sind. Gekrönt wird das Ganze mit einer möglichen Geldstrafe von bis zu 5.000 € bei einer Missachtung der Anordnung.

Heftige Kritik an der Regelung

Jedenfalls hat das Gesetz nicht unmittelbar zu einer Kritikreduzierung gegenüber Irland geführt. Hauptsächlich wird es als Beschneidung der Pressefreiheit angesehen. Noch im Juni 2023 hatte sich der Irish Council for Civil Liberties (ICCL) gegen das Gesetz ausgesprochen. Amnesty International meint das Gesetz diene nur dem Schutz großer Technologieunternehmen.

Aussage des Europäischen Datenschutzausschusses

Als Antwort auf die Anfrage der Abgeordneten des europäischen Parlaments, Sophie in ´t Veld, reagierte nun auch der EDSA. Dieser erkennt die Bedeutung der Vertraulichkeit an, stellt jedoch klar, dass dies normalerweise nur auf Dritte und nicht auf den Informationsaustausch zwischen Aufsichtsbehörden zutrifft. Er weist auch darauf hin, dass die geplante Aktualisierung der DSGVO auch das Verfahren mit vertraulichen Informationen behandeln wird. Die geänderte Verordnung würde dann harmonisierend regeln, welche Informationen abgesehen von Geschäftsgeheimnissen sensibel sind. Es scheint vor allem fraglich, ob die so in der neuen Verordnung nicht vorgesehenen Bußgeldbefugnisse des DPA weiterbestehen könnten.

Fazit

Die irische Regelung kann durchaus als Einschnitt in die Pressefreiheit gewertet werden. Zwar ist die Notwendigkeit des Schutzes vertraulicher Informationen verständlich, allerdings bietet die offene Definition von „vertrauliche Informationen“ einen unkontrollierbar weiten Subsumtionsrahmen. Gerade da es die in der Kritik stehende DPC selbst ist, die über die Vertraulichkeit der Informationen entscheiden darf und keine unabhängige Instanz, birgt diese Konstellation erhebliches Gefahrenpotential. Die Zukunft wird zeigen, wie sich diese Regelung auf die Pressefreiheit und den Datenschutz in Irland auswirkt. Jedenfalls lässt die Antwort des EDSA und der Vorschlag für die neue DSGVO erahnen, dass die aktualisierte DSGVO nicht mit diesem Teil des DPA übereinstimmen wird. Zumindest ist zu erwarten, dass der EDSA sich die Regelungen genauer anschauen wird. Ob daraus ein Vertragsverletzungsverfahren folgen wird, bleibt mangels eindeutiger Antwort des EDSA abzuwarten.