EU: Internationale KI-Konvention unterzeichnet

9. September 2024

Ein Schritt von globaler Bedeutung für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI): Die Europäische Kommission hat am 05.09.2024 das Rahmenübereinkommen des Europarats über KI und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im litauischen Vilnius unterzeichnet. Diese Konvention markiert das erste rechtsverbindliche internationale Abkommen, das explizit auf die Vereinbarkeit von KI-Systemen mit grundlegenden demokratischen Werten und Menschenrechten abzielt. Die Unterzeichnung durch die EU spiegelt das Bestreben wider, die zunehmende Bedeutung von KI durch rechtliche Rahmenbedingungen zu lenken, um sowohl die Chancen als auch die Risiken dieser Technologie im Auge zu behalten.

Inhalt des Übereinkommens

Das Übereinkommen verpflichtet die Unterzeichnerstaaten dazu, sicherzustellen, dass KI-Systeme im Einklang mit den Prinzipien von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stehen. Wichtige Elemente sind die Transparenz bei KI-generierten Inhalten, exakte Dokumentationspflichten und die Einführung von Aufsichtsmechanismen. Langfristig sollen die Vorgaben zur Schaffung von vertrauenswürdiger KI führen. Besonders hervorzuheben ist der risikobasierte Ansatz, der sich an der potenziellen Gefährdung von Grundrechten orientiert. Im Wesentlichen spiegelt die neue KI-Konvention in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit die Punkte der neuen KI-Verordnung (KI-VO) wider. Insofern setzt zumindest die EU die einzelnen Themen bereits um.

Erste internationale rechtsverbindliche Übereinkunft

Das Rahmenübereinkommen stellt einen wichtigen Meilenstein dar, da es, wie die EU-Kommission in ihrer Pressemitteilung erklärt, das erste Dokument ist, dass den menschenrechtskonformen Einsatz von KI auf internationaler Ebene regelt. Die Unterzeichnung ist freiwillig. Entscheidet sich jedoch ein Staat dem Abkommen beizutreten, verpflichtet er sich, die verschiedenen Vorgaben einzuhalten. Neben der EU haben auch Israel, das Vereinigte Königreich, Georgien, Norwegen, Island, Andorra, die USA, die Republik Moldau und San Marino die Konvention unterzeichnet. Marija Pejčinović Burić, Generalsekretärin des Europarats, erklärte in einer Pressemitteilung des Europarats, dass weltweit Staaten der Beitritt möglich sei und dass man auf weitere Ratifizierungen hoffe.

Mangelnde Effektivität durch offene Formulierung

Ähnlich wie die KI-VO, sieht die neue Konvention eine Ausnahme von dem risikobasiertem und differenziertem Ansatz für die Forschung und Entwicklung sowie für die nationale Sicherheit vor. Zudem bemängeln Experten, dass das Abkommen den Staaten zu viel Spielraum lässt und somit nicht ausreichend bindend ist. Angela Müller von Algorithm Watch kritisierte etwa gegenüber der dpa im Mai, dass trotz der Gefahren, die solche Systeme erzeugen können, Staaten selbst entscheiden dürfen, ob sie Social-Media-Algorithmen oder Deep-Fake-Generatoren mit bindenden Gesetzen regulieren. Diese Kritik wird insbesondere im Hinblick auf die Regulierung großer Technologiekonzerne laut, die durch KI-generierte Inhalte zunehmend Einfluss auf die öffentliche Meinung nehmen.

Fazit

Die EU-Kommission erklärt, dass die Unterschrift die Absicht zum Ausdruck bringt, dem Abkommen beizutreten. Als nächstes muss ein Beschlussentwurf für den Europäischen Rat vorgelegt werden. Außerdem muss auch noch das Europäische Parlament einwilligen. Spannend bleibt aber insbesondere, ob die KI-Konvention tatsächlich ein effektives Mittel ist, um auf internationaler Ebene für menschenrechtskonformen KI-Einsatz zu sorgen.