Verordnungsentwurf: Tools für Einwilligungsmanagement
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die überwältigende Anzahl von Einwilligungsbannern auf Webseiten drastisch zu reduzieren. Deshalb arbeitet sie aktuell an einer Verordnung, die die Anerkennung von Tools für das Einwilligungsmanagement ermöglichen soll. Mit einem neuen Verordnungsentwurf, der am 04.09.2024 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, sollen Nutzer die Möglichkeit erhalten ihre Einwilligungen und Ablehnungen effektiv und überschaubar verwalten zu können.
Cookie-Banner-Flut
Wenn ein Webseitenbetreiber Cookies einsetzen will, verarbeitet er hierbei in der Regel personenbezogene Daten. Dafür braucht er regelmäßig die Einwilligung zur Verarbeitung dieser Daten durch die jeweiligen Nutzer. Deshalb ist das Internet mittlerweile von sogenannten Cookie-Bannern zum Einholen einer Einwilligung überflutet. Bereits Anfang des Jahres veröffentlichte die EU-Kommission deshalb Prinzipien, um dem Cookie-Banner-Wahnsinn Einhalt zu gebieten.
Einwilligungsverwaltung nach § 26 TDDDG
Die derzeitige Praxis, Nutzer bei jedem Besuch einer Website erneut um ihre Einwilligung für die Verwendung von Cookies zu bitten, ist sowohl für die Anwender als auch für die Anbieter digitaler Dienste eine Belastung. Durch die geplanten Neuerungen soll es Nutzern zukünftig möglich sein, ihre Zustimmungen oder Ablehnungen zentral zu verwalten und bei Bedarf einfach zu ändern. Im Mittelpunkt des Einwilligungsmanagements steht § 26 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Dieser erlaubt es, dass die Bundesregierung Vorgaben erlässt, nach denen Dienste zur Einwilligungsverwaltung anerkannt werden dürfen.
Ein neues Zeitalter der Cookie-Verwaltung
Einmal getroffene Entscheidungen sollen mit den neuen Tools dauerhaft gültig bleiben, bis sie vom Nutzer widerrufen werden. Zudem soll das Tool zukünftig auch die Geltendmachung von Betroffenenrechten erleichtern. Eine Erinnerung an die getroffene Entscheidung dürfte frühstens nach einem Jahr erfolgen. Laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), dass den Entwurf erstellt hat, bietet das Werkzeug auch für Anbieter mehr Rechtssicherheit und die Möglichkeit Einwilligungen ohne Umgestaltung ihrer Webseite einzuholen.
Technische Funktionen
Zur technischen Umsetzung hat die Regierung keine spezifischen Vorgaben gemacht, um den Diensten maximale Flexibilität zu bieten. Allerdings sollen die gespeicherten Daten so veranschaulicht werden, dass sie für die Nutzer leicht und transparent einsehbar sind. Darüber hinaus soll es für Anwender auch die Möglichkeit geben die Einstellungen in üblichen Dateiformaten exportieren zu können. Auch soll es problemlos möglich sein, zu einem anderen anerkannten Anbieter zu wechseln und seine Einstellungen dort zu übernehmen.
Anerkennung der Dienste durch die BfDI
Laut des Regierungsentwurfs soll die Anerkennung des Dienstes durch eine unabhängige Stelle mehr Vertrauen bieten und Nutzer und Anbieter zur Verwendung des Tools motivieren. Die Zertifizierung hierfür soll durch die neu ernannte Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) erfolgen. Hierzu ist zunächst von ihr noch ein Sicherheitskonzept zu erstellen.
Fazit
Die geplanten Änderungen könnten einen bedeutenden Schritt hin zu einer nutzerfreundlicheren und datenschutzkonformen digitalen Landschaft darstellen. Durch die Reduktion der Cookie-Banner-Flut und die Einführung transparenter Einwilligungsmanagementdienste könnten Nutzer wieder mehr Kontrolle über ihre Daten gewinnen, ohne ständig durch lästige Abfragen gestört zu werden. Ob die Verordnung tatsächlich die gewünschten Effekte erzielt, wird sich erst nach ihrer Implementierung zeigen. Deshalb soll zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung eine Evaluierung erfolgen. Zunächst müssen allerdings noch der Bundestag und der Bundesrat die Verordnung absegnen.