Neue BfDI tritt Amt an
Mit Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider hat Deutschland seit dem 03.09.2024 eine neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). In ihrer ersten öffentlichen Rede setzt die neue BfDI klare Schwerpunkte ihrer Amtszeit: Künstliche Intelligenz (KI), Sicherheitsaspekte sowie der Datenschutz im Gesundheitswesen. Dabei betont sie die Notwendigkeit einer „grundrechtssensiblen Digitalisierung“, die nicht nur Herausforderungen identifiziert, sondern auch praxisorientierte Lösungen aufzeigt.
Grundrechtssensible Digitalisierung
Direkt im Anschluss an die offizielle Übernahme des Amts, folgten in Berlin am Dienstag in der Bundespressekonferenz bereits erste Äußerungen bezüglich der geplanten Amtsführung durch die neue BfDI. Zwar verfolge sie die Ziele einer „grundrechtssensiblen Digitalisierung“, wolle jedoch nicht ausschließlich eine „Nein-Sagerin“-Rolle einnehmen. Vielmehr müsse man innerhalb der klaren Grenzen des Datenschutzrechts Umsetzungsmöglichkeiten für die verschiedenen Vorhaben schaffen. Dafür sei, wenn Datenschutzbezug vorliege, eine frühzeitige Einbindung in den Gesetzgebungsprozess erforderlich. Daneben strebt sie auch eine verbesserte Durchsetzung des Datenschutzes durch die Datenschutzbehörden an, etwa durch eine engere Zusammenarbeit der einzelnen Stellen. Bezüglich laufender Gerichtsverfahren etwa gegen den Bundesnachrichtendienst sieht sie derzeit keinen Anpassungsbedarf.
Schwerpunkt 1: Datenschutz im Gesundheitswesen
Neben diesen allgemeinen Aussagen, setzt die neue BfDI jedoch für drei Themen auch klare Schwerpunkte. Specht-Riemenschneider sieht die Nutzung von Gesundheitsdaten als einen der sensibelsten Punkte in der Datenschutzdiskussion. Vor allem da die erst kürzlich verabschiedeten Gesetze zur Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) und zur Digitalisierung (DigiG) einschneidende Veränderungen im Gesundheitswesen gebracht haben, sei es entscheidend, den Datenschutz von Anfang an mitzubeachten. Die BfDI moniert, dass Datenschutz und Digitalisierung im Gesundheitssektor bisher häufig als gegensätzliche Ziele betrachtet wurden. Damit etwa die Funktionen der elektronischen Patientenakte einwandfrei angewendet werden können, sei eine Kooperation mit allen Beteiligten, also auch mit dem medizinischen Fachpersonal und den Patienten erforderlich.
Schwerpunkt 2: Kompetenz für KI-Aufsicht bei den Datenschutzbehörden
Einen weiteren Schwerpunkt sieht die neue BfDI im Bereich der KI gerade vor dem Hintergrund der kürzlich verabschiedete KI-VO. Als Aufsichtsbehörde wolle sie sich dafür einsetzen eine „vertrauenswürdige und grundrechtsorientierte KI-Landschaft zu ermöglichen“ und einen datenschutzwidrigen Einsatz verhindern. Ähnlich wie die Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder (DSK) sieht Specht-Riemenschneider die Aufsicht über KI-Systeme als eine Aufgabe der Datenschutzbehörden. Das ergebe sich aus bereits vorhandenen Kompetenzen, der bereits bestehenden Unabhängigkeit und sei zudem eine kostengünstige Option. Als Alternative hierzu wird derzeit auf Bundesebene auch über die Bundesnetzagentur diskutiert.
Schwerpunkt 3: Innere und äußere Sicherheit
Zuletzt will die neue BfDI auch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheitsinteressen und Datenschutz erreichen. Specht-Riemenschneider warnt davor, Datenschutz und persönliche Freiheiten zugunsten vermeintlicher Sicherheitsgewinne zu opfern. Die Gefahr eines falschen Verdachts wachse mit jedem zusätzlichem gesammelten Datensatz. Deshalb sei eine unabhängige Kontrolle zwingend erforderlich. Von einer Verschiebung der Kontrollbefugnis auf den Unabhängigen Kontrollrat für die Nachrichtendienste riet sie ab. Eine engere Zusammenarbeit mit diesem sei jedoch möglich. In Bezug auf die geplante erweiterte Nutzung von Gesichtserkennungstechnologien mahnt sie zur Vorsicht und fordert klare gesetzliche Regelungen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf habe man ihr noch nicht vorgelegt.
Fazit
Mit Louisa Specht-Riemenschneider steht nun nach Ulrich Kelber eine neue Stimme an der Spitze der deutschen Datenschutzbehörde, die sowohl klar definierte Ziele als auch eine dialogorientierte Herangehensweise mitbringt. Insgesamt spiegelt sich der Eindruck wider, dass sie Digitalisierung und neue Technologien nicht verhindern, sondern grundrechtskonform ermöglichen will. Durch den Fokus auf zentrale Zukunftsthemen wie KI und die Digitalisierung des Gesundheitswesens, zeigt sie, dass sie sowohl den Schutz der Privatsphäre gewährleisten will als auch technologische Innovationen ermöglichen möchte.