Bundesrat fordert Vorratsdatenspeicherung

4. Oktober 2024

Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung scheint kein Ende zu nehmen. Der Bundesrat hat nun mit Beschluss vom 27.09.2024 einen weiteren Vorstoß gewagt und fordert in dem neuen Gesetzesentwurf die IP-Vorratsdatenspeicherung. Die aktuelle Initiative wendet sich insofern erneut von dem grundrechtsschonenderen Quick-Freeze-Verfahren ab.

Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig 

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland seit Jahren ein kontroverses Thema. Sie ermöglicht die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten, um schwere Straftaten wie Terrorismus und Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Kritiker und Datenschützer betonen, dass dieses Vorgehen die Privatsphäre massiv verletze und die Grundrechte der Bürger einschränke. Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesverfassungsgerichts musste die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland mehrfach angepasst und teilweise ausgesetzt werden. Zumindest die anlasslose Vorratsdatenspeicherung sei rechtswidrig.

Einigung der Koalitionspartner auf Quick Freeze

Nach jahrelangen Diskussionen schien es dann nach mehrmonatigen Verhandlungen im April zu einem politischen Durchbruch gekommen zu sein. Statt der stark umstrittenen Vorratsdatenspeicherung sollte Quick-Freeze kommen, für das das Justizministerium einen angepassten Gesetzesentwurf erstellen sollte.

Quick-Freeze-Verfahren

Quick-Freeze sieht vor, dass Daten nur im Verdachtsfall gespeichert werden. Telekommunikationsanbieter sollen also nur bei konkretem Anlass verpflichtet sein, Daten „einzufrieren“, um sie den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Dies wird als weniger invasiv angesehen, da keine flächendeckende Datenspeicherung ohne konkreten Anlass erfolgt. Doch dieser Ansatz stößt auf Widerstand. So wurde Quick Freeze im Bundesrat von mehreren Rednern als ineffektiv abgelehnt. Der hessische Ministerpräsident, Boris Rhein (CDU), bezeichnete das Verfahren als „Etikettenschwindel“, der in der Praxis nicht funktioniere, da viele relevante Daten schlicht nicht vorhanden seien, wenn sie benötigt würden.

EuGH: Vorratsdatenspeicherung kann rechtmäßig sein

Nur wenige Wochen nach der Einigung der Koalitionspartner fällte der EuGH ein Urteil, indem er klar stelle, dass die Vorratsdatenspeicherung sogar für alle Arten von Straftaten rechtmäßig sein kann. Innerhalb der vom EuGH vorgegebenen Grenzen könnte ein Vorratsdatenspeicherung somit verfassungsgemäß sein. Dies motivierte insbesondere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erneut auf die Vorratsdatenspeicherung zu drängen.

Bundesrat: Gesetzentwurf aus Hessen

Dieser neue Impuls hat es offensichtlich auch bis in den Bundesrat geschafft. Bereits am 19.04.2024 stellte Hessen einen entsprechenden Gesetzesantrag. Kern des nun beschlossenen Gesetzesentwurfs ist die verpflichtende anlasslose Speicherung von IP-Adressen für einen Zeitraum von einem Monat. Diese Maßnahme soll es Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, Rückschlüsse auf die Identität von Internetnutzern zu ziehen, wenn schwere Straftaten begangen werden.

Rhein betonte, dass insbesondere Straftaten im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder effektiv bekämpft werden müssen. Sein Parteikollege und Innenminister in Sachsen, Armin Schuster, sprach von einer notwendigen Maßnahme zur Terrorismusbekämpfung. Nur so könne das aktuelle im Bundestag diskutierte Sicherheitspaket Wirksamkeit entfalten.

Fazit

Der Bundesrat fordert also erneut die Vorratsdatenspeicherung. Als nächstes geht der Gesetzesentwurf zum Bundestag. Ob der Vorstoß hier Erfolg haben wird, bleibt fraglich. Während die einen die Maßnahme als unverzichtbar für die Bekämpfung schwerer Straftaten sehen, betonen andere den Schutz der Grundrechte und den Nutzen von Alternativen wie Quick Freeze. Insbesondere Grüne und FDP lehnen die Vorratsdatenspeicherung zu großen Teilen ab.

Kategorien: Gesetzesvorhaben