Wärmebildkameras und Datenschutz

7. März 2025

Die Nutzung von Wärmebildkameras zur energetischen Analyse von Gebäudefassaden gewinnt angesichts steigender Energiekosten und Klimazielen zunehmend an Bedeutung. Energieberater und Bauunternehmen setzen vermehrt auf solche Technologien, um Potenziale zur Energieeinsparung zu identifizieren und Eigentümer von Sanierungsangebote zu überzeugen. Doch gerade bei der Erhebung und Verarbeitung solcher Bilddaten sind datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten. Die Landesdatenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), Bettina Gayk, betont in einer Pressemitteilung vom 25.02.2025, dass Energieberatung und Datenschutz durchaus vereinbar seien. Dafür müssten Projekte allerdings von Beginn an sorgfältig geplant sein.

Rechtliche Rahmenbedingungen: Wo beginnt der Datenschutz?

Die Erfassung von Wärmebildern aus dem öffentlichen Raum ist grundsätzlich zulässig, solange Unternehmen keine personenbezogenen Daten verarbeiten. Gayk in ihrer Pressemitteilung weist allerdings darauf hin, dass dies durch Kamerafahrten, die Aufnahmenauswertung, die Zusammenfassung mit frei verfügbaren Daten sowie durch Wärmelandkarte schnell der Fall sein kann. Auch pseudonymisierte Daten können unter die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fallen, wenn die Kombination mit anderen Informationen indirekte Rückschlüsse auf Einzelpersonen zu lässt.

Transparenz und Informationspflichten

Laut der LDI NRW ist die Anfertigung und Veröffentlichung von Aufnahmen von öffentlichen Straßen ohne Zustimmung Betroffener nur nach einer Interessenabwägung zulässig. Verantwortliche sollten diese sorgfältig dokumentieren und Sicherheitsvorkehrungen für die personenbezogenen Daten treffen.

Um Datenschutzkonformität sicherzustellen, seien Unternehmen verpflichtet, Betroffene umfassend über Kamerafahrten, deren Zeitraum und die Verarbeitung der Wärmebilder zu informieren. Dies solle über verschiedene Kanäle geschehen – von klassischen Postwurfsendungen über Aushänge bis hin zu digitalen Medien. Besonders wichtig sei die Bereitstellung von Informationen zu Widerspruchsrechten und Kontaktmöglichkeiten.

Minimierung personenbezogener Daten

Aufnahmen dürfen Verantwortliche laut Gayk lediglich von der Straßenansicht angefertigen. Obwohl Wärmebildkameras meist keine erkennbaren Gesichter oder Hausnummern erfassen, können Personen oder Fahrzeuge dennoch identifizierbar in Aufnahmen erscheinen. Unternehmen müssten daher sicherstellen, dass solche Informationen entweder gar nicht erst gespeichert oder unmittelbar unkenntlich gemacht werden. Besondere Vorsicht sei bei Drohnenaufnahmen geboten, da diese nicht nur Fassaden, sondern auch private Bereiche wie Terrassen oder Balkone erfassen könnten, was eine unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt.

Wärmelandkarten und Anonymisierung

Ein weiteres kritisches Thema sei die Erstellung von Wärmelandkarten, auf denen energetische Schwachstellen ganzer Stadtteile sichtbar gemacht werden. Hierbei müssten Unternehmen beachten, dass einzelne Gebäude nicht rückverfolgbar sein dürfen. In dicht besiedelten Gebieten ließen sich energetische Daten leichter aggregieren, während in ländlichen Gegenden oder bei freistehenden Einfamilienhäusern eine größere Anzahl an Objekten in einer Einheit zusammengefasst werden müsse, um Anonymität zu gewährleisten. Zudem sei sicherzustellen, dass die Daten aktuell bleiben. Falls etwa eine Webseite nach einer energetischen Sanierung weiterhin alte Wärmebilder angezeigt, könne dies zu Fehlinformationen führen.

Exkurs: Internet der Dinge und die Zukunft der Energieeffizienz

Die Nutzung von Wärmebildtechnologie zur Energieoptimierung ist nicht isoliert zu betrachten, sondern zunehmend in das wachsende Ökosystem des Internets der Dinge (Internet of Things, IoT) eingebunden. Wärmebildkameras, Intelligente Sensoren und smarte Thermostate können eine vernetzte Gebäudeanalysen ermöglichen, die zu einer genaueren und automatisierten Erfassung des Energieverbrauchs führt. Neben einer gezielt Einsparoptimierung, können auch automatische Verbesserungen vorgenommen werden, die auch in der Phase nach den Sanierungen weitergeführt werden können. Hierbei können KI-gestützte Algorithmen zur Mustererkennung und Analyse von Wärmeverlusten beitragen und eine automatische Datenübermittlung an Gebäudenutzer, -eigentümer oder Energieberater zu einer schnellen Verbesserungen führen

Allerdings birgt diese Vernetzung neue Herausforderungen für den Datenschutz. Wenn beispielsweise Daten von Wärmebildanalysen mit Smart-Meter-Informationen oder IoT-gesteuerten Heizsystemen verknüpft werden, kann eine große Menge an personenbezogenen Daten gesammelt werden durch die auch detaillierte Nutzerprofile entstehen können, die missbraucht werden könnten. Deshalb ist zunächst unbedingt sicherzustellen, dass der Grundsatz der Datenminimierung eingehalten wird. Sammeln Unternehmen trotzdem personenbezogene Daten, darf dies nur mit Zustimmung der Betroffenen geschehen. Zudem sind Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um sie vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Eine Lösung kann auch eine sorgfältige Anonymisierung der Daten sein. Dabei ist sicherzustellen, dass Rückschlüsse auf Individuen nicht mehr möglich sind.

Fazit

Die Nutzung von Wärmebildkameras zur energetischen Analyse von Gebäuden kann einen wertvollen Beitrag zur Energieeinsparung leisten. Sie bringt jedoch auch datenschutzrechtliche Verpflichtungen mit sich. Unternehmen müssen von Anfang an sicherstellen, dass ihre Verfahren transparent, rechtskonform und datenschutzfreundlich gestaltet sind. Dazu gehören umfassende Informationspflichten, technische Maßnahmen zur Anonymisierung und ein jederzeit mögliches Widerspruchsrecht für Betroffene. Wer sich diesen Herausforderungen stellt, kann die Akzeptanz für solche Projekte erhöhen und rechtliche Risiken verringern. Wir als Externe Datenschutzbeauftragte helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung entsprechender Vorhaben.