Datenschutz als Innovationshindernis?

28. Mai 2025

Sieben Jahre nach Eintritt der Geltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) scheint sich in der öffentlichen Diskussion ein Narrativ zu verfestigen. Datenschutz wird laut einer am 23.05.2025 veröffentlichten Umfrage von bitkom immer öfter als Innovationshindernis gesehen. Er bremse die Digitalisierung, verhindere technologische Fortschritte und sei mit Bürokratie gleichzusetzen.

Die Bitkom-Studie

Laut der repräsentativen Umfrage unter 605 Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten gaben 70 % an, mindestens einmal ein Innovationsprojekt wegen Datenschutzanforderungen nicht umgesetzt zu haben. Der Anteil der Unternehmen sei gegenüber dem Vorjahr mit noch 61 % deutlich gestiegen. Über die Hälfte geben sogar an, dass dies schon mehrfach der Fall gewesen sei. Besonders kleine und mittlere Unternehmen beklagen den Aufwand für Dokumentation, Abstimmung mit Datenschutzaufsichtsbehörden und Unsicherheiten bei der Bewertung neuer Technologien. Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund weiterer Gesetze wie der KI-Verordnung und dem Data Act.

Unzureichende DSGVO

Passend hierzu gab es auch eine Bitkom-Umfrage zum 5-jährigen DSGVO-Jubiläum, nach der Unternehmen die DSGVO als nicht praxisorientiert und kompliziert bewerteten. Bitkom-Präsident Wintergerst bezeichnet in der aktuellen Mitteilung den Datenschutz in Deutschland als „Digitalisierungs-Bremse Nummer eins“. Er fordert eine differenziertere Regulierung, nach der besonders schützenswerte personenbezogene Daten weiterhin unter hohem Schutz stehen, während für andere Daten „pragmatische, innovationsfreundliche Regeln“ gelten sollten. Aktuelle Vorhaben der EU-Kommission, wie etwa die geplante Ausweitung der Dokumentationsfreistellung nach Art. 30 Abs. 5 DSGVO auf größere Unternehmen, genüge aus Bitkom-Sicht nicht.

Lösungsvorschläge

Wintergerst wünscht sich in der Pressemitteilung eine „umfassendere Entlastungen bei Dokumentations- und Berichtspflichten sowie eine stärkere Berücksichtigung technologischer Entwicklungen, etwa bei Künstlicher Intelligenz“. Eine Vielzahl von Aufsichtsbehörden mit teilweise abweichenden Positionen, Unsicherheiten beim risikobasierten Ansatz der DSGVO sowie neue Regulierungen würden zu einem erhöhten Koordinierungsaufwand führen.

Weiter könne die im Koalitionsvertrag angekündigte Zentralisierung der Datenschutzaufsicht auf Bundesebene ein Schritt in diese Richtung sein. Einheitliche Maßstäbe für das europäische Recht wären eine positiv zu bewertende Folge hiervon. So sei es möglich, „den Datenschutz stärker an realen Gefahren als an theoretischen Risiken zu orientieren und bei Abwägungen nicht allein den Datenschutz, sondern auch den Verlust von individuellen und gesellschaftlichen Mehrwerten durch Datennutzung zu berücksichtigen“.

Fazit

Für Unternehmen, die datengetriebene Innovationen verantwortungsvoll und rechtssicher umsetzen wollen, ist ein pragmatischer, aber rechtlich fundierter Umgang mit der DSGVO unerlässlich. Nicht ein „Weniger“ an Datenschutz ist die Lösung, sondern ein „Mehr“ an Klarheit, Einheitlichkeit und Unterstützung bei der Umsetzung. Denn so ist es möglich, Datenschutz nicht mehr als Innovationshindernis zu sehen, sondern die Vorteile hieraus zu ziehen. Dann kann der Schutz personenbezogener Daten auch wie schon von der Bundesdatenschutzbeauftragten gefordert als Standortvorteil begriffen werden. Wir als Externe Datenschutzbeauftragte helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung maßgeschneiderter Lösungen.