Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat eine Analyse zu den Risiken agentischer KI-Systeme veröffentlicht. Unter agentischer KI versteht die Behörde Systeme, die aus der Koordination mehrerer spezialisierter Untereinheiten bestehen und in der Lage sind, autonom Entscheidungen zu treffen sowie im Namen des Nutzers mit ihrer Umwelt zu interagieren. Diese technologische Entwicklung markiert einen Wandel vom reinen Beantworten von Anfragen hin zur Delegation komplexer Handlungsstränge. Rechtlich rückt dabei insbesondere Artikel 22 der DSGVO in den Fokus. Die autonomen Aktionen der Agenten können je nach Situation als rein automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung eingestuft werden. Gleichzeitig kritisiert die CNIL, dass die aktuelle KI-Verordnung der EU bisher keine spezifischen (Haftungs-)Regeln für diese hochautonomen Systeme vorsieht.
Verstärkung der Datenschutzrisiken durch autonome Handlungsfähigkeit
Der Übergang von der generativen zur agentischen KI führt laut der CNIL zu einer neuen Dimension der Datenverarbeitung, bei der Informationen zwischen zahlreichen Diensten zirkulieren. Agentische Systeme zerlegen Aufgaben autonom in Teilschritte. Dabei greifen sie auf E-Mails, Kalender oder externe Datenbanken zu. Infolgedessen entstehen komplexe und oft undurchsichtige Datenflüsse. Für den Nutzer wird es dadurch zunehmend schwieriger, den Zweck und die Notwendigkeit jeder einzelnen Interaktion zu erfassen. Dies wiederum erschwert die Wahrung der DSGVO-Prinzipien der Zweckbindung und Datenminimierung.
Hyperpersonalisierung durch persistente Speichermechanismen
Ein zentrales Merkmal agentischer Systeme ist das sogenannte persistente Gedächtnis, das Informationen über einzelne Prozesse hinweg dauerhaft speichert. Diese kontinuierliche Akkumulation ermöglicht zwar eine beispiellose Personalisierung, führt aber gleichzeitig zur Erstellung extrem detaillierter Nutzerprofile. Die Behörde warnt hierbei vor einem schleichenden Kontrollverlust. Denn einmal gespeicherte Informationen können auch dann im System verbleiben, wenn der Nutzer die ursprüngliche Quelle bereits gelöscht hat. Zudem besteht die Gefahr, dass fehlerhafte Informationen oder „Halluzinationen“ der KI dauerhaft in das Gedächtnis einfließen. Dies wiederum kann zukünftige Entscheidungen negativ beeinflussen.
Verantwortungslücken in dezentralen Architekturmodellen
Die Verteilung von Aufgaben auf einen Orchestrator-Agenten und spezialisierte Untereinheiten verdeckt die Verantwortungsketten zwischen Entwicklern, Anbietern und Nutzern. In der Praxis ist bei Fehlern – etwa einem unberechtigten Kauf oder dem Abfluss vertraulicher Daten – oft unklar, wer rechtlich für den entstandenen Schaden haftet. Diese Unklarheit wird dadurch verschärft, dass agentische KI kein rein passives Werkzeug mehr ist, aber gleichzeitig keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Die CNIL sieht hier dringenden Bedarf an einer Klärung der Haftungsregime, um die Sicherheit der betroffenen Daten langfristig zu gewährleisten.
Strategische Wege zur Wahrung der Datenhoheit
Um die Vereinbarkeit mit dem Datenschutzrecht herzustellen, identifiziert die Analyse technische und organisatorische Kontrollmechanismen. Ein wesentlicher Baustein ist die Einführung von Transparenzregeln, die eine lückenlose Rückverfolgung aller Entscheidungsschritte ermöglichen. Technisch empfiehlt die Behörde Maßnahmen wie das Sandboxing zur Isolation der Ausführungsumgebung. Ebenso sei die Implementierung eines „Kill Switch“, mit dem Nutzer Prozesse jederzeit abbrechen können eine mögliche Maßnahme. Zudem wird gefordert, bei kritischen Aktionen mit rechtlichen oder finanziellen Folgen eine verpflichtende menschliche Validierung vorzusehen, um das Prinzip des „Human-in-the-Loop“ zu wahren.
Bedeutung für Unternehmen und künftige Entwicklungen
Agentische KI wird zunehmend in Geschäftsprozesse integriert und übernimmt dabei immer häufiger eigenständige Aufgaben. Parallel dazu steigen mit der schrittweisen Anwendung der KI-Verordnung die Anforderungen an Governance, Risikomanagement und Dokumentation. Gleichzeitig verdeutlicht die Analyse der CNIL, dass bestehende Datenschutzpflichten der DSGVO auch für agentische Systeme uneingeschränkt gelten und durch deren autonome Arbeitsweise teilweise neue praktische Herausforderungen entstehen.
Welche konkreten Compliance-Anforderungen Unternehmen erfüllen müssen, hängt jedoch maßgeblich von der jeweiligen Ausgestaltung des Systems, dem Anwendungsfall, den verarbeiteten Daten sowie dem Grad der Autonomie ab.
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Fazit
Agentische KI bietet enorme Potenziale für die Automatisierung, fordert den Datenschutz jedoch durch ihre Autonomie und Persistenz auf eine Weise heraus, die über die Risiken generativer KI hinausgeht. Die Analyse der CNIL unterstreicht, dass technischer Fortschritt nur dann nachhaltig ist, wenn er mit Transparenz und effektiven Kontrollmöglichkeiten für die Nutzer einhergeht. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Innovation und dem Schutz der Privatsphäre wird künftig der entscheidende Faktor für die Akzeptanz dieser Systeme im geschäftlichen Umfeld sein.
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