Moritz Hennemann wird neuer Bundesdatenschutzbeauftragter. Der Deutsche Bundestag wählte den Freiburger Rechtswissenschaftler am 25. Juni 2026 zum Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Er folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider, die sich aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig zurückzieht und die Amtsgeschäfte noch bis zum 30. September 2026 weiterführt.
Mit Hennemann übernimmt erneut ein Wissenschaftler die Leitung der wichtigsten Datenschutzbehörde des Bundes. Sein bisheriges Profil spricht für einen pragmatischen und datennutzungsorientierten Ansatz. Wie er das Amt konkret ausfüllen wird, lässt sich derzeit jedoch noch nicht abschließend beurteilen.
Wer ist Moritz Hennemann?
Hennemann ist Professor für Zivilrecht, Informationsrecht, Medienrecht und Internetrecht an der Universität Freiburg. Dort leitet er außerdem das Institut für Medien- und Informationsrecht. Im Nebenamt ist er Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe.
Seine wissenschaftliche Arbeit beschäftigt sich intensiv mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der europäischen Datenregulierung. Dazu gehören insbesondere der Data Act und der Data Governance Act. Hennemann betrachtet Datenschutz damit nicht isoliert, sondern als Teil einer umfassenderen rechtlichen Ordnung für den Zugang zu und die Nutzung von Daten.
In früheren Veröffentlichungen setzte er sich für eine sogenannte „Datenrealpolitik“ ein. Dahinter steht ein Ansatz, der Datenschutz mit wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und geopolitischen Interessen verbinden möchte. Daten sollen geschützt, unter rechtssicheren Bedingungen aber auch für Forschung, Innovation und neue Geschäftsmodelle nutzbar gemacht werden.
Aufgaben des neuen Bundesdatenschutzbeauftragten
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit leitet eine unabhängige oberste Bundesbehörde. Der BfDI überwacht insbesondere die Einhaltung des Datenschutzrechts bei Bundesministerien, Bundesbehörden und bestimmten weiteren Stellen des Bundes.
Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehören außerdem bestimmte Unternehmen aus den Bereichen Post und Telekommunikation. Durch neue europäische Datengesetze kommen weitere Aufgaben hinzu. So übernimmt der BfDI unter anderem datenschutzrechtliche Aufsichtsfunktionen im Zusammenhang mit dem Data Act.
Die Behörde kann Datenschutzverstöße untersuchen, Verantwortliche beraten und aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Zudem bearbeitet sie Beschwerden betroffener Personen und arbeitet mit anderen deutschen und europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden zusammen.
Eine weitere zentrale Aufgabe ist die Beratung von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Der BfDI nimmt zu Gesetzgebungsvorhaben Stellung und soll frühzeitig auf Datenschutzrisiken hinweisen. Gerade bei Künstlicher Intelligenz (KI), Sicherheitsgesetzen und der Nutzung großer Datenbestände kann das Amt erheblichen Einfluss auf die politische Debatte nehmen.
Informationsfreiheit als zweite Säule
Das Amt umfasst nicht nur den Datenschutz. Der BfDI ist zugleich für die Informationsfreiheit auf Bundesebene zuständig. Bürgerinnen und Bürger können sich an die Behörde wenden, wenn Bundesstellen den Zugang zu amtlichen Informationen verweigern oder unzulässig beschränken.
Informationsfreiheit soll staatliche Entscheidungen nachvollziehbar machen und demokratische Kontrolle ermöglichen. Zu den kommenden Herausforderungen gehören die Zukunft des Informationsfreiheitsgesetzes, die Weiterentwicklung staatlicher Transparenz und der Umgang mit offenen Verwaltungsdaten.
Welche Schwerpunkte Hennemann in diesem Bereich setzen wird, ist bislang offen. Konkrete programmatische Aussagen zur Informationsfreiheit hat er seit seiner Wahl noch nicht veröffentlicht.
Welchen Datenschutzkurs könnte Hennemann verfolgen?
Welchen Kurs Hennemann als neuer Bundesdatenschutzbeauftragter tatsächlich einschlagen wird, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen. Seit seiner Wahl liegt noch keine ausführliche programmatische Stellungnahme vor.
Seine wissenschaftlichen Arbeiten sprechen für einen pragmatischen Ansatz, der Datenschutz stärker mit Datennutzung, Innovation und europäischer Datenregulierung verbinden könnte. Daher wird teilweise erwartet, dass Hennemann als Bundesdatenschutzbeauftragter einen wirtschafts- und praxisorientierten Kurs verfolgt.
Mit seiner Wahl verbinden sich zugleich Erwartungen an eine verständlichere und innovationsfreundlichere Auslegung des Datenschutzrechts. Insbesondere beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) könnte künftig stärker die Frage in den Vordergrund rücken, wie sich Datenschutz und technologische Entwicklung rechtssicher miteinander verbinden lassen. Bislang handelt es sich dabei jedoch vor allem um Erwartungen und nicht um bereits angekündigte Positionen Hennemanns.
Gleichzeitig wird von ihm eine starke und unabhängige Amtsführung erwartet, die digitale Grund- und Freiheitsrechte schützt. Gerade bei KI, staatlicher Überwachung und neuen Sicherheitsbefugnissen dürfte es darauf ankommen, wirtschaftliche Interessen und Datennutzung nicht zulasten des Datenschutzes zu gewichten.
Hennemann wird daher einen Ausgleich zwischen Innovation, Rechtssicherheit und Grundrechtsschutz finden müssen. Erste belastbare Hinweise auf seinen tatsächlichen Kurs dürften sich nach seinem Amtsantritt am 1. Oktober 2026 ergeben.
Fazit
Mit Moritz Hennemann erhält die Bundesdatenschutzaufsicht einen ausgewiesenen Experten für Informations- und Datenrecht. Sein wissenschaftlicher Hintergrund deutet auf einen Datenschutz hin, der wirtschaftliche und technologische Entwicklungen stärker in die rechtliche Bewertung einbezieht.
Ob daraus tatsächlich ein wirtschaftsfreundlicherer Kurs folgt, bleibt abzuwarten. Entscheidend wird sein, wie Hennemann Datennutzung und Innovation ermöglicht, ohne den Schutz personenbezogener Daten und die Unabhängigkeit der Aufsicht zu schwächen.
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