Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz in der vom Digitalausschuss geänderten Fassung angenommen. Das Gesetz dient der nationalen Ausgestaltung der Umsetzung der KI-Verordnung. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die behördlichen Zuständigkeiten, die Marktüberwachung sowie die Koordinierung zwischen den beteiligten Stellen.

Mit dem Gesetz wird die Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde benannt, soweit nicht andere Fachbehörden zuständig sind. Bei der Bundesnetzagentur wird zudem ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet. Dieses soll eine einheitliche Rechtsauslegung fördern, KI-Kompetenz bündeln und andere Behörden unterstützen.

Zuständigkeit der Bundesnetzagentur

Nach dem beschlossenen Gesetz übernimmt die Bundesnetzagentur eine zentrale Funktion bei der Durchführung der KI-Verordnung. Sie wird als Marktüberwachungsbehörde benannt, soweit keine Zuständigkeit anderer Fachbehörden besteht.

Die Bundesnetzagentur erhält damit zugleich eine koordinierende Rolle. Sie soll die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden unterstützen und als zentrale Stelle im nationalen Vollzug der KI-Verordnung wirken. Zudem wird bei der Bundesnetzagentur eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer zur Überwachung bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme eingerichtet.

Koordinierungs- und Kompetenzzentrum

Bei der Bundesnetzagentur wird ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet. Dieses Zentrum soll KI-Kompetenz bündeln, eine einheitliche Rechtsauslegung fördern und andere Behörden unterstützen.

Der Digitalausschuss hat den Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren geändert. Vorgesehen ist unter anderem eine aktivere Rolle des Koordinierungs- und Kompetenzzentrums. Zudem wurde eine zweistufige Evaluierung aufgenommen. Eine erste Evaluation soll spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen, eine weitere spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten.

Beschwerden und KI-Reallabore

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Bundesnetzagentur als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle fungiert. Bürger können dort Beschwerden über mögliche Verstöße gegen Vorgaben der KI-Verordnung einreichen. Die Beschwerden sollen an die jeweils zuständige Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet werden.

Daneben enthält das Gesetz Regelungen zur Unterstützung von Innovationen. Die Bundesnetzagentur soll Informationsangebote bereitstellen, Beratungsleistungen organisieren und mindestens ein KI-Reallabor einrichten und betreiben. In solchen Reallaboren können neue Anwendungen unter Aufsicht getestet werden. Der Gesetzentwurf benennt dabei insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups als Adressaten entsprechender Unterstützungsangebote.

Fazit

Mit dem KI-Durchführungsgesetz werden die nationalen Aufsichts- und Koordinierungsstrukturen für die Anwendung der KI-Verordnung in Deutschland festgelegt. Die Bundesnetzagentur wird als zentrale Marktüberwachungsbehörde benannt, soweit nicht andere Fachbehörden zuständig sind. Zudem erhält sie Funktionen als Koordinierungsstelle sowie als Anlauf- und Beschwerdestelle.

Für Unternehmen ist das Gesetz vor allem deshalb relevant, weil es die behördlichen Zuständigkeiten und Koordinierungsstrukturen für den nationalen Vollzug der KI-Verordnung festlegt. Ergänzend sieht das Gesetz Informationsangebote, Beratungsleistungen und Reallabore vor. Die vorgesehene Evaluierung verdeutlicht, dass die Aufsichtsstruktur nach ersten Vollzugserfahrungen überprüft werden soll.

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