Bundesnetzagentur soll Aufsicht für KI übernehmen
Die Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Deutschland nimmt Gestalt an. Im Rahmen der Umsetzung der KI-Verordnung (KI-VO) plant die Bundesregierung nun, die Bundesnetzagentur (BNetzA) zur zentralen Aufsichtsbehörde für KI zu machen. Doch diese Entscheidung wirft Fragen auf, insbesondere bezüglich der Zusammenarbeit mit bestehenden Fachbehörden und der praktischen Umsetzbarkeit. Jedenfalls wird hiermit dem Vorschlag, den Datenschutzbehörden die Hauptzuständigkeit zu erteilen, nicht gefolgt.
Allgemeine Marktüberwachungsbehörde
Die KI-VO schreibt vor, dass die nationalen Gesetzgeber bis zum 02.08.2025 ein Durchführungsgesetz erlassen müssen, indem sie eine allgemeine Marktüberwachungsbehörde für die Durchsetzung der KI-VO bestimmen. Diese Behörde soll unabhängig, unparteiisch und unvoreingenommen sein. Zudem müssen sie über die notwendigen Ressourcen verfügen, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen. Dazu gehören technische Mittel, um KI-Systeme bewerten und überwachen zu können, ausreichende finanzielle Mittel und eine umfangreiche Ausstattung mit qualifiziertem Personal. Daneben sollen die Datenschutzaufsichtsbehörden die Zuständigkeit für die Marktüberwachung der meisten Hochrisiko-KI-Systeme erhalten.
Monatelange Diskussionen über Zuständigkeit
Bereits Anfang Mai hatte die DSK erklärt, dass die deutschen Datenschutzbehörden auch die allgemeine Marktüberwachung übernehmen sollten. Die Datenschutzbehörden seien ohnehin bereits sektorspezifisch als Marktüberwachungsbehörde zuständig. „Aufgrund ihrer […] langjährigen Expertise im digitalen Grundrechtsschutz und etablierten, kooperativen Aufsichts‐ sowie Abstimmungsmechanismen sollte diese Kompetenz ausgeweitet werden“. Dem fügte die neue Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, hinzu, dass dies auch eine kostengünstige und effiziente Lösung sei. Bundesdigitalminister Volker Wissing (FDP) plädierte hingegen bereits im Frühjahr für die BNetzA.
BNetzA als zentrale Aufsichtsbehörde
Nichtsdestotrotz hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) letztes Wochenende über LinkedIn bekannt gegeben, dass man sich auf die Zuständigkeit der BNetzA geeinigt habe. Durch „schlanke Strukturen für die Unternehmen“ und die „ressourceneffizient[e]“ Einbindung von „bestehende[r] behördliche[r] Expertise“ könne man „eine innovationsfreundliche und bürokratiearme Durchführung der [KI-]Verordnung“ gewährleisten. In diesem Zusammenhang soll die BNetzA als zentrale Stelle für die Überwachung und Durchsetzung der KI-VO in Deutschland zuständig sein. Die BNetzA, die bislang etwa durch ihre Zuständigkeit in den Bereichen Telekommunikation und Post und Digital Services Acts (DSA) bekannt war, soll zukünftig auch als KI-Kompetenzzentrum etwa im Rahmen der Innovationsförderung fungieren.
Zuständigkeiten der Fachbehörden bleiben erhalten
Obwohl die BNetzA die Hauptzuständigkeit bekommt, sollen andere Fachbehörden weiterhin in ihren jeweiligen spezifischen Gebieten verantwortlich bleiben, wie das BMWK auf Anfrage von heise online erklärt habe. Um Doppelzuständigkeiten zu vermeiden, solle etwa in der Automotive-Branche das Kraftfahrtbundesamt, für Medizinprodukte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und im Finanzsektor die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zuständig bleiben.
Fazit
Die Bundesnetzagentur soll die Aufsicht für KI übernehmen. Dennoch bleiben noch einige Fragen offen. Zum einen ist unklar, wie effektiv die Zusammenarbeit und der Wissensaustausch zwischen der Bundesnetzagentur und den diversen Fachbehörden ablaufen wird. Hierzu zählt auch, dass sichergestellt werden muss, dass auch branchenübergreifend das Recht einheitlich angewendet und ausgelegt wird. Im Übrigen müssen der Behörde im nächsten Bundeshaushalt ausreichend personelle und finanzielle Mittel zugewiesen werden. Zuletzt muss auch die Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden gewährleistet werden.