KI-Verordnung: Neue Transparenzpflichten ab 2. August 2026

Ab dem 2. August 2026 gelten wesentliche weitere Vorgaben der europäischen KI-Verordnung. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Transparenzpflichten nach Artikel 50 KI-VO. Die Europäische Kommission hat hierzu am 20. Juli 2026 neue Leitlinien veröffentlicht. Diese konkretisieren den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich sowie die praktische Umsetzung der Kennzeichnungs- und Informationspflichten. Diese Vorgaben sollen das Vertrauen in den digitalen Raum sichern und Nutzer vor Täuschung durch synthetische Medien schützen.

Kernpflichten zur Kennzeichnung und Nutzerinformation

Artikel 50 der KI-Verordnung statuiert spezifische Transparenzregeln für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme. Anbieter müssen Systeme, die direkt mit Menschen interagieren – wie etwa Chatbots oder KI-Avatare – so gestalten, dass Nutzer rechtzeitig über den KI-Einsatz informiert werden. Zudem besteht für Anbieter generativer KI die Verpflichtung, die Ausgaben ihrer Systeme in einem maschinenlesbaren Format zu markieren. Dies betrifft synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte gleichermaßen.

Leitlinien und der EU-Verhaltenskodex

Die neu verabschiedeten Leitlinien der Kommission erläutern zentrale Konzepte des Artikel 50 der KI-VO. Insbesondere, welche Akteure entlang der Wertschöpfungskette welche Pflichten tragen. Sie werden durch den freiwilligen „Code of Practice on Transparency of AI-generated content“ ergänzt, der praktische Maßnahmen für die technische Kennzeichnung beschreibt. Die Einhaltung des Kodex kann als Nachweis für die Erfüllung der gesetzlichen Transparenzpflichten herangezogen werden. Wer alternative Wege wählt, muss die Angemessenheit seiner Maßnahmen individuell gegenüber den Marktüberwachungsbehörden nachweisen. Darüber hinaus hat die Kommission ebenfalls ein FAQ und Quick Facts bereitgestellt.

Kennzeichnung von Deepfakes und öffentlichen Texten

Besondere Sorgfalt verlangt die Verordnung von den Betreibern, also jenen Unternehmen, die KI-Systeme beruflich einsetzen. Sie müssen Deepfakes – also täuschend echt wirkende Manipulationen von Personen oder Ereignissen – spätestens bei der ersten Wahrnehmung klar als solche deklarieren. Eine ähnliche Kennzeichnungspflicht gilt für KI-generierte Texte, die der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von allgemeinem Interesse dienen. Eine Kennzeichnung kann entfallen, wenn der Text einer substanziellen menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für seine Veröffentlichung übernimmt. Rein formale oder sprachliche Kontrollen genügen hierfür nicht.

Recht auf Erläuterung bei KI-gestützten Entscheidungen

Artikel 86 KI-VO begründet ein eigenständiges Recht auf Erläuterung für Personen, die von bestimmten KI-gestützten Entscheidungen betroffen sind. Erfasst werden Entscheidungen, die ein Betreiber auf Grundlage der Ausgabe eines in Anhang III aufgeführten Hochrisiko-KI-Systems trifft und die rechtliche Wirkungen entfalten oder die betroffene Person in vergleichbarer Weise erheblich beeinträchtigen. Der Betreiber muss die Rolle des KI-Systems im Entscheidungsverfahren und die wesentlichen Elemente der Entscheidung klar und aussagekräftig erläutern können. Das Recht kann insbesondere auch Konstellationen erfassen, in denen eine Entscheidung nicht ausschließlich automatisiert getroffen wurde und daher nicht ohne Weiteres unter Artikel 22 DSGVO fällt.

Friständerungen durch den AI-Omnibus

Mit dem lange verhandelten und nun im Juni 2026 verabschiedeten „AI-Omnibus“ hat der Trilog der Europäischen Union aus Rat, Parlament und Kommission die Zeitpläne für bestimmte Hochrisiko-Anwendungen und Übergangsregelungen modifiziert. Während die neuen Regeln für neu in Verkehr gebrachte Systeme strikt ab August 2026 gelten, wurde die Frist für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme auf den 2. Dezember 2027 und für in Produkte eingebettete KI-Anwendungen sogar auf den 2. August 2028 verschoben.

Für generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 am Markt waren, wurde zudem eine Schonfrist bis zum 2. Dezember 2026 eingeräumt, um die Markierungs- und Erkennungspflichten technisch umzusetzen. Parallel dazu verschärft der Omnibus die Regeln für verbotene Praktiken, indem er die Erzeugung nicht-einvernehmlicher sexualisierter Inhalte ab Dezember 2026 untersagt. Ebenfalls wurde die Frist für die Einrichtung nationaler KI-Reallabore bis August 2027 verlängert.

Handlungsbedarf für die Unternehmenspraxis

Unternehmen müssen zeitnah klären, ob sie in ihrer jeweiligen Anwendungssituation als Anbieter oder Betreiber agieren, da hieraus unterschiedliche Haftungsrisiken resultieren. Es ist notwendig, interne Prozesse für die Prüfung, Freigabe und Kennzeichnung von KI-Inhalten zu etablieren. Ebenso sind technische Lösungen wie Wasserzeichen oder Metadaten-Markierungen nahtlos in die IT-Infrastruktur zu integrieren. Verstöße gegen Artikel 50 können mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder – bei Unternehmen – bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres sanktioniert werden, wobei grundsätzlich der höhere Betrag maßgeblich ist. Für KMU gelten besondere Verhältnismäßigkeits- und Obergrenzenregelungen. Angesichts der drohenden Sanktionen sollten auch Compliance-Leitlinien und Schulungen für Mitarbeitende angepasst werden, um die korrekte Verwendung der neuen EU-Icons und Kennzeichnungsstandards sicherzustellen.

Welche Maßnahmen müssen Sie bis zum 2. August 2026 umsetzen?

Lassen Sie prüfen, welche Transparenzpflichten Ihre konkreten KI-Anwendungen auslösen. Wir identifizieren relevante Use Cases, bestehende Compliance-Lücken und die vorrangig umzusetzenden technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Fazit

Mit der Geltung der Transparenzregeln ab August 2026 wird anonyme KI-Nutzung im professionellen Kontext weitgehend unterbunden. Die Kombination aus gesetzlichen Pflichten, detaillierten EU-Leitlinien und dem praktischen Verhaltenskodex schafft einen Rahmen, der Verantwortlichkeit und Integrität im Umgang mit künstlicher Intelligenz fördert. Eine proaktive Anpassung der Unternehmensprozesse minimiert dabei nicht nur rechtliche Risiken, sondern stärkt auch nachhaltig das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern in die KI-gestützte Kommunikation.

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