Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentraler Baustein der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Medizinische Informationen sollen gebündelt, leichter verfügbar und dadurch die Versorgung verbessert werden. Seit nun mehr als einem Jahr wird die ePA für gesetzlich Versicherte grundsätzlich automatisch angelegt, sofern sie nicht von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.
Aktuelle Ergebnisse des Datenbarometers des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zeigen jedoch: Datenschutzbedenken sind ein wesentlicher Grund dafür, warum Versicherte der ePA widersprechen.
Für die langfristige Akzeptanz der ePA kommt es deshalb nicht nur auf ihren praktischen Nutzen an. Entscheidend sind entsprechend den Befragungsergebnissen auch ein hohes Datenschutz- und Datensicherheitsniveau sowie verständliche und verlässliche Informationen für die Versicherten.
Das BfDI-Datenbarometer
Grundlage der aktuellen Ergebnisse ist eine repräsentative Befragung des BfDI-Datenbarometers unter 1.500 gesetzlich Versicherten. Mit dem Datenbarometer befragt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit regelmäßig und repräsentativ die Bevölkerung zu aktuellen Fragen des Datenschutzes und der Digitalisierung.
Auch die ePA war bereits Gegenstand einer solchen Bevölkerungsbefragung. Ein zentrales Ergebnis war schon damals die Bedeutung des Datenschutzes für die Akzeptanz des Systems. In unserem Beitrag vom 26. Januar 2026 haben wir die damaligen Ergebnisse und ihre Bedeutung für den Gesundheitssektor bereits aus datenschutzrechtlicher Sicht eingeordnet.
Wie stehen gesetzliche Versicherte zur ePA?
Die ePA erlebt eine grundsätzliche Akzeptanz. Neun von zehn Befragte geben an, dass sie ihre ePA weiterhin behalten möchten. Nur ein kleinerer Teil gibt an, widersprochen zu haben oder noch Gebrauch vom Widerspruchsrecht machen zu wollen.
Doch die grundsätzliche Annahme des ePA ist nicht gleichbedeutend für eine aktive Nutzung. Nur bei zwölf Prozent konnte eine Registrierung nach Herunterladen der App festgestellt werden. Viele der Nicht-Nutzenden jedoch sehen aktuell keinen Bedarf an der Nutzung, weil sie gesund sind und die ePA bisher nicht gebraucht haben. Einige geben an keine Zeit für die Registrierung gehabt zu haben, oder das der Aktivierungsprozess mit einem zu hohen Aufwand verbunden ist.
Mehr Kontrolle führt zu mehr Vertrauen und Akzeptanz
Vorrangiger Grund für einen Widerspruch gegen die Anlegung der ePA ist Datenschutz- und Sicherheitsbedenken sowie mangelndes Vertrauen.
Etwa ein Drittel der widersprochenen Befragten geben zu dem an, dass sie nicht allen Akteuren Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten ermöglichen wollen. Dabei zeigt die Befragung zugleich, dass viele Versicherte sich mehr Kontrolle wünschen: 83 Prozent sprechen sich für möglichst viele Einstellungsmöglichkeiten bei der Datenfreigabe aus.
Viele Versicherte wünschen sich eine vollständige Medikamentenübersicht, die ein großer Teil auch gemeinsam mit weiteren Unterlagen für alle behandelnden Ärzte freigeben würde. Auch die Vorstellung der Freigabe ihrer pseudonymisierten Daten für Forschungszwecke macht sich bei dem Großteil der Befragten bemerkbar.
Informationsdefizite in der Kommunikation
Deutlicher Verbesserungsbedarf macht sich bei der Kommunikation zur ePA bemerkbar. Zwar ist 95 Prozent der Befragten das Bestehen der ePA bekannt. Welche grundlegenden Funktionen sie jedoch erfüllt, ist ihnen weiterhin unbekannt. Unter anderem gehen mehr als 40 Prozent auch fälschlicherweise davon aus, dass die ePA erst nach selbst vorgenommener Registrierung und Installation der App eingerichtet wird. Außerdem wussten zwar 60 Prozent, aber nicht jeder Befragte, dass die ePA freiwillig ist beziehungsweise ein grundsätzliches Widerspruchsrecht besteht.
Was folgt daraus für die Zukunft der ePA?
Die ePA wird seit ihrer Einführung rechtlich und technisch weiterentwickelt. Dabei wurden beispielsweise auch bekannt gewordene Sicherheitslücken berücksichtigt. Zudem sollen neben dem digital gestützten Medikationsprozess auch notfallrelevante Daten künftig automatisiert in einer Patientenkurzakte innerhalb der ePA bereitgestellt werden. Außerdem können Versicherte voraussichtlich ab Anfang 2027 ihre Gesundheitsdaten freiwillig in pseudonymisierter Form für Forschungszwecke freigeben.
Ergebnisse des BfDI-Datenbarometer zeigen, dass für eine langfristige Akzeptanz und Nutzung ein hohes Datenschutz- und Datensicherheitsniveau sowie verständliche und verlässliche Informationen entscheidend bleiben. Versicherte möchten wissen, wer auf welche Daten zugreifen kann, und möglichst viel Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten behalten.
Der BfDI empfiehlt deshalb insbesondere, detaillierte Einstellungsmöglichkeiten für die Datenfreigabe beizubehalten, Versicherte besser über die Kernfunktionen der ePA zu informieren und ein dauerhaft hohes Sicherheitsniveau sicherzustellen. Zugleich sollte der Funktionsumfang sinnvoll erweitert werden. Für künftige Auswertungen von Gesundheitsdaten braucht es außerdem einen klaren gesetzlichen Rahmen.
Fazit
Die ePA stellt einen großen Fortschritt für die Digitalisierung des Gesundheitswesens dar. Gleichzeitig schafft sie einen weiteren Kanal für die Verarbeitung besonders sensibler Gesundheitsdaten. Gerade deshalb bleibt Vertrauen und Transparenz entscheidend. Mehr Datenkontrolle, verlässliche Informationen und ein hohes Sicherheitsniveau stellen die Grundlage für die nachhaltige Akzeptanz der ePA.
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