EU-Parlamentsausschluss definiert Schutzmaßnahmen für den Einsatz von Körperscannern

25. Mai 2011

Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments hat sich in seiner Sitzung am 24.05.2011 in Brüssel mehrheitlich für den Einsatz von Körperscannern an europäischen Flughäfen ausgesprochen, gleichzeitig aber auch Rahmenbedingungen für dessen zulässigen Einsatz definiert. Wichtigste Vorraussetzung dafür sei, dass die Nutzung der Körperscanner freiwillig erfolgt. Entschließt sich der Passagier für eine Sicherheitskontrolle mittels Körperscanners muss sichergestellt sein, dass Gesundheit und Persönlichkeitsrechte des Betroffenen so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. So sollen beispielsweise der Einsatz von röntgen-basierten Scannern sowie jede Form der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen unterlassen werden. Außerdem sollen keine realen Körperbilder, sondern lediglich schematische, einheitliche Abbildungen von Körpern erzeugt werden, die direkt nach Abschluss der Sicherheitskontrolle zu vernichten sind. Eine Speicherung der Bilder soll verboten sein. Verweigert der Passagier den Einsatz eines Körperscanners, ist er einer alternativen, gleichermaßen effektiven Screening-Methode zu unterziehen. Aus der Weigerung soll jedoch nicht geschlossen werden, dass der Passagier als besonders verdächtig gilt. Das Plenum des EU-Parlaments will sich am 23. Juni abschließend mit dem Einsatz von Körperscannern befassen.

 

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