Der Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW verhängt Bußgeld in Höhe von 120.000 Euro gegen die Postbank AG

26. Mai 2011

Die Postbank AG hat bis Herbst 2009 freiberuflichen Handelsvertretern den Zugang zu Kontodaten ihrer Kunden ermöglicht.

Handelsvertreter konnten wichtige Daten und Informationen über das Privatleben der Kunden durch ihre Kontobewegungen herausfinden und sie für Betriebs- bzw. Werbungszwecke verwenden. „Diese Daten dürfen weder von Banken und erst recht nicht von Handelsvertretern für Werbezwecke ausgewertet werden“, sagt  der NRW-Datenschutzbeauftragte, Ulrich Lepper und sanktionierte dieses Verhalten Anfang Mai dieses Jahres mit einem Bußgeld in Höhe von 120.000 Euro. Das Geschehen wurde aufgrund eines Berichts der Stiftung Warentest im Oktober 2009 aufgedeckt.

„Die Postbank ist eindeutig zu weit gegangen. Ich frage mich, was das Bankgeheimnis noch wert sein soll, wenn rund 4000 freiberufliche Außendienstmitarbeiter weit über eine Million Kontodatensätze von Kundinnen und Kunden abrufen können“, betont Lepper.

Seit November 2009 ist der Zugang zu Kundendaten von der Postbank untersagt.