12. Januar 2015
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder lädt anlässlich des 9. Europäischen Datenschutztages am 28. Januar zur Diskussionsveranstaltung “Europa: Sicherer Hafen des Datenschutzes?“ nach Berlin ins Abgeordnetenhaus ein. In vier Vorträgen und einer anschließenden Podiumsdiskussion soll eine Bestandsaufnahme der aktuellen Unterschiede in den Datenschutzniveaus der EU und der USA gemacht und geklärt werden, ob die Geschäftsgrundlage für die künftige Datenübermittlung in die USA weiterhin besteht. Eine elektronische Anmeldung zur Teilnahme ist bis zum 15. Januar 2015 möglich.
8. April 2014
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) hat im Rahmen einer Entschließung kritisiert, dass die Verabschiedung einer angemessenen Regelung des Beschäftigtendatenschutzes in der vergangenen Legislaturperiode erneut gescheitert ist. Der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode sehe indes nur vor, das nationale Datenschutzniveau im Beschäftigtendatenschutz bei den Verhandlungen zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung zu erhalten und darüber hinausgehende Standards zu ermöglichen. Falls mit einem Abschluss der Verhandlungen über die Europäische Datenschutzgrundverordnung nicht in angemessener Zeit gerechnet werden kann, solle eine nationale Regelung geschaffen werden.
Dies reicht nach Ansicht der DSK jedoch nicht aus. Wann die Datenschutzgrundverordnung verabschiedet wird, sei derzeit völlig unklar. Ohnehin sei mit einem Inkrafttreten dieser europäischen Regelungen erst in einigen Jahren zu rechnen. Aufgrund der voranschreitenden technischen Entwicklung, die eine immer weiter gehende Mitarbeiterüberwachung ermöglicht, bestehe allerdings unmittelbarer Handlungsbedarf. Deshalb fordere man die Bundesregierung auf, ein nationales Beschäftigtendatenschutzgesetz umgehend auf den Weg zu bringen. Die Formulierung „in angemessener Zeit“ ließe befürchten, dass der Beschäftigtendatenschutz in dieser Legislaturperiode schon wieder auf die lange Bank geschoben werde.
Ein Beschäftigtendatenschutzgesetz müsse ein hohes Datenschutzniveau gewährleisten und einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Informationsinteressen des Arbeitgebers und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arbeitnehmers schaffen.
Dies werde in den vielfältigen Fragestellungen erkennbar, für die es bislang keine klaren rechtlichen Vorgaben gibt (z.B. die immer umfassendere Videoüberwachung, Dokumentenmanagementsysteme, die die Leistung der Beschäftigten transparent werden lassen, die zunehmende Verquickung von Arbeit und Privatem verbunden mit der dienstlichen Nutzung von privaten Arbeitsmitteln wie Handy und Laptop, die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten Kfz mit oder ohne die Erlaubnis privater Nutzung oder die private Nutzung der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten E-Mail- und Internetzugänge, der zunehmende Einsatz biometrischer Verfahren sowie die Erhebung und Verarbeitung von Bewerberdaten beispielweise aus sozialen Netzwerken). Hierfür fordere man die Einführung gesetzlicher Standards, um sowohl die Rechtssicherheit für die Arbeitgeber zu erhöhen als auch einen wirksamen Grundrechtsschutz für die Beschäftigten zu schaffen.
Weitere Themen der DSK waren die biometrische Gesichtserkennung durch Internetdienste, die polizeiliche Öffentlichkeitsfahndung mit Hilfe sozialer Netzwerke, Verschlüsselung und elektronische Kommunikation und der Entwurf einer Europäischen Datenschutzgrundverordnung.
1. April 2014
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK), die am 27. und 28. März 2014 in Hamburg stattgefunden hat, fordert – nicht zuletzt wegen der als enttäuschend eingestuften rechtlichen und politischen Reaktion auf das Ausspähen der Kommunikation durch Nachrichtendienste – alle staatlichen und gesellschaftlichen Akteure auf, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger durch technische und organisatorische Maßnahmen wirksam zu schützen. Die Unversehrtheit der freien und geheimen Kommunikation müsse wieder hergestellt werden. Dies erfordere vor allem die Bereitstellung einer von jeder Person einfach nutzbaren Verschlüsselungsinfrastruktur, die insbesondere bei der Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung vorgehalten werden müsse. Neben der standardisierten Verschlüsselung beim Transport von Daten wäre auch der Einsatz von Mechanismen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zwingend. Außerdem sollten die Angebote zur anonymen Kommunikation sowie die Vertrauenswürdigkeit von Hard- und Software durch Einsatz von Zertifizierungsverfahren ausgebaut werden. Diese Maßnahmen erfordern nicht nur eine Sensibilisierung und Aufklärung der Nutzerinnen und Nutzer durch eine Bildungsoffensive, sondern müssen auch durch eine ausreichende Finanzierung ermöglicht werden.
„Wir haben es selbst in der Hand, durch die Schaffung einer sicheren IT-Infrastruktur die Hürden für eine massenhafte anlasslose Überwachung unserer Kommunikation durch die Nachrichtendienste wesentlich zu erhöhen. Gerade wenn die politische Kraft nicht ausreicht, den Schutz der Grundrechte auf internationaler Ebene wiederherzustellen, ist die Errichtung technisch organisatorischer Schutzmaßnahmen alternativlos.“, so der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und amtierender Vorsitzender der Datenschutzkonferenz Caspar.
Weitere Themen der Konferenz waren die biometrische Gesichtserkennung durch Internetdienste, die polizeiliche Öffentlichkeitsfahndung mit Hilfe sozialer Netzwerke, der Beschäftigtendatenschutz und der Entwurf einer Europäischen Datenschutzgrundverordnung.