Schlagwort: AK Vorratsdatenspeicherung

Klage gegen Vodafone wegen der Speicherung von Standortdaten

25. Juli 2012

Bereits letztes Jahr hat der AK Vorratsdatenspeicherung die Speicherpraxis von sechs großen deutschen Mobilfunkbetreibern bezüglich eingehender Telefonverbindungen und Aufenthaltsorten der Nutzer gegenüber der  Bundesnetzagentur angeprangert. Die führte zu einem Verfahren nach §115 TKG, wonach die Mobilfunkprovider der Bundesnetzagentur Auskunft über die Speicherpraxis erteilen müssen.

Daraus ergab sich, dass Standortdaten von Nutzern, welche durch die Einbuchung in eine Funkzelle ermittelt werden, wie folgt gespeichert werden:

  • Vodafone bis zu 210 Tage lang
  • The Phonehouse Telecom: 120 Tage
  • Drillisch/SIMply: 92 Tage
  • E-Plus: 80 Tage
  • Telekom: 30 Tage
  • EWETEL: keine Speicherung
  • O2/Telefonica verweigerte die Auskunft mit dem Verweis auf das Geschäftsgeheimnis

Die Bundesnetzagentur hält eine solche Speicherung des Aufenthaltsorts zu Abrechunungszwecken jedoch „nur […] bei standortabhängigem Tarif [für] zulässig“

Unter anderem aufgrund dieser Erkenntnisse möchte nun eine Handy-Nutzerin von dem AG Düsseldorf festgestellt wissen, dass Vodafone verpflichtet ist, unverzüglich nach Beendigung der Verbindung, folgende Daten zu löschen:

  • Funkzelle von der der Anruf getätigt wurde (Standortkennung)
  • Kennung des genutzten Endgerätes (IMEI)
  • Kennung der benutzten SIM-Karte (IMSI)

Der Klage vorausgegangen war der Versuch, Vodafone zu einer Unterlassung der Speicherung dieser Daten zu verpflichten. Begründet wurde dies mit einem Verstoß gegen §§ 96 Abs. 1 S. 3, 97 Abs. 3 S. 2 TKG.  Das Begehren wurde von Vodafones Datenschutzbeauftragten jedoch abgelehnt. Die Standortdaten seien zur Abrechnung standortbasierter Dienste, im konkreten Fall etwa zur Abrechnung des Zuhause-Tarifs, notwendig.

Ausweislich der Klageschrift behauptet die Klägerin jedoch, keinen solchen standortbasierten Dienst zu nutzen. Somit muss nun das AG Düsseldorf klären, ob eine solche Speicherung von Standortdaten rechtens ist.

Die Übersicht der Bundesnetzagentur enthält darüber hinaus auch Angaben, wie lange Verbindungsdaten, IMEI und ISMI gespeichert werden. Ausgehende Verbindungen werden dabei selbst bei Nutzung eines Pauschaltarifs von Vodafone bis 210 Tage, bei EWETEL 180 Tage, bei The Phonehouse Telecom 120 Tage, bei Drillisch/SIMply 92 Tage, bei E-Plus 80 Tage und bei der Telekom 30 Tage lang gespeichert.

Gegenüber M-Net beanstandete die Bundesnetzagentur die „Speicherung von Verkehrsdaten bei eingehenden, für den annehmenden Kunden kostenfreien Verbindungen innerhalb Ihres Netzes, bei denen auch kein anderer Serviceprovider beteiligt ist.“ Bei netzinternen „abgehenden kostenfreien sowie pauschal abgegoltenen Verbindungen“ seien „Verkehrsdaten [ebenfalls] nicht abrechnungsrelevant“ und daher „unverzüglich zu löschen“.

Die hier in Rede stehenden Daten fallen bei sämtlichen Mobiltelefonen an – bei Smartphones fallen darüber hinaus wesentlich mehr Daten an, so dass von Wissenschaftlern bereits darüber sinniert wird, ob man Smartphones nicht in Wanzen mit Telefonfunktion umbenennen müsste.