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LDI Niedersachsen beanstandet Pilotprojekt der Polizei mit Bodycams als rechtswidrig

3. März 2017

Seit Dezember 2016 testet die Polizei Niedersachsen in einem Pilotprojekt sogenannte Bodycams. Diese kleinen auf der Schulter der Polizisten montierten Kameras filmen praktsich das reale Blickfeld des Polizisten und sollen so die Dokumentation von Einsätzen nachhaltig verbessern. Die Landesbeauftragte für Datenschutz in Niedersachsen Barabara Tiehl beanstandete nun förmlich deren Einsatz, nachdem sich das zuständige Innenministerium des Landes bisher weigerte, das Pilotprojekt auf vorhergehende Rügen einzustellen.

Die Landesdatenschutzbeauftragte sieht in dem Einsatz der Kameras einen nicht gerechtfertigten und rechtfertigungsfähigen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. Dieser sei ungleich höher als bei einer üblichen stationären Kameraüberwachung, da auch unbeteilgten Dritten frontal ins Gesicht gefilmt würde. Zudem sei die notwendige gesetzliche Vorabkontrolle bisher nicht durchgeführt worden. Zuletzt fehlte es ohnehin schon an einer allgemeinen Rechtfertigunsggrundlage. „Eine ausdrückliche Befugnisnorm ist zwingend erforderlich, um die Anfertigung von Bildaufnahmen und damit den Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu rechtfertigen“, so Dr. Christoph Lahmann, stellvertretender Landesdatenschutzbeauftragter. “Wir sind nicht grundsätzlich gegen Bodycams bei der Polizei – die Kameras dürfen aber nicht an Recht und Gesetz vorbei betrieben werden.“