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Speicherung von Bodycam-Daten in Cloud

8. April 2019

Polizeiaufnahmen mit Hilfe von Bodycams werden teilweise in einer Amazon-Cloud gespeichert. Über die Rechtswidrigkeit dieser Verfahrensweise sind das Bundesinnenministerium und der Bundesdatenschutzbeauftragte geteilter Meinung.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert die Speicherung von Bodycam-Daten von Polizeieinsätzen in der Amazon-Cloud. Nunmehr hat das Bundesinnenministerium dazu Stellung bezogen.

Laut Kelber sei es rechtswidrig, die Bildaufnahmen der Bundespolizei auf Servern des amerikanischen Konzerns Amazon zu speichern. Vielmehr habe die Speicherung solch sensibler Daten bei einem deutschen Cloud-Anbieter zu erfolgen. „Wir haben bereits 2018 der Bundespolizei und dem Bundesinnenministerium mitgeteilt, dass wir die Speicherung der Bodycam-Daten in der Amazon-Cloud für rechtswidrig halten“, sagte Kelber. Ein Zugriff von amerikanischen Behörden auf die Daten könne nicht ausgeschlossen werden.

Indes teilt das Bundesinnenministerium diese Meinung nicht. Grund für den Einsatz solcher Bodycams sei es einerseits, mögliche Angreifer abzuschrecken sowie andererseits, Straftäter im Nachhinein besser identifizieren zu können. Die derzeitige Lösung gelte nur übergangsweise bis bundeseigene und für diesen Zweck geeignete Clouds zur Verfügung stünden, sagte der Sprecher des Bundespolizeipräsidiums, Gero von Vegesack. Die gefundene Lösung mit der  Amazon-Cloud sei im Vorfeld über mehrere Monate gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft worden. Laut einer Sprecherin des Bundesinnenministeriums entspreche die Speicherung der Daten bei Amazon deutschen Datenschutz-Standards, da man die Daten „auf deutschen Servern in Deutschland nach deutschem Recht“ speichere. Trotzdem werde derzeit geprüft, „ob es noch andere Möglichkeiten gibt“, etwa eine Speicherung auf der Bundescloud.

Polizei in Schleswig-Holstein testet Bodycams mit Pre-Recording-Funktion

22. Juni 2018

Am 15.06.2018 startete ein Pilotprojekt zur polizeilichen Nutzung von Bodycams in Schleswig-Holstein. Auf dem Volksfest „Kieler Woche“ werden zum ersten Mal Bodycams von den Einsatzkräften der Landespolizei Schleswig-Holstein getestet. Die Polizeibeamten erhoffen sich dadurch einen deeskalierenden Effekt in Konfliktsituationen. Ziel ist es Aggressionen gegenüber Polizeibeamte zu reduzieren.

Die Kameras werden auf der Schulter des Polizisten getragen und zeigen im Standby-Modus auf dem kleinen Bildschirm das Geschehen vor dem Polizeibeamten. Durch das Aktivieren des Pre-Recordings werden mit Starten der Aufnahme auch die vorherigen 30 Sekunden aufgezeichnet. Der Einsatz von Bodycams ist seit dem ersten Pilotversuch in Hessen 2014 umstritten und datenschutzrechtlich problematisch. Durch die Aufnahmen wird in das Recht am eigenen Bild und das Recht am eigenen Wort als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG in einem erheblichen Umfang eingegriffen. Es besteht außerdem die Gefahr, dass unbeteiligte Personen aufgenommen werden. Darüber hinaus ist es datenschutzrechtlich bedenklich, dass die Aufnahmen auch zur Kontrolle der Polizeibeamten durch Vorgesetzte verwendet werden können.

Die Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein Marit Hansen verlangt enge Regeln für die Benutzung der Kameras. Das Einschalten des Standby-Modus soll nur in Gefahrensituationen gestattet sein, wenn die Beamten gezielt auf eine Person oder Gruppe zugehen. Optische und akustische Signale weisen auf eine laufende Aufnahme. Es soll außerdem nur in öffentlichen Räumen, in Kneipen, Einkaufszentren, Bussen oder Bahnen aufgenommen werden dürfen, nicht aber in Privatwohnungen oder auf Demonstrationen.

Die Ergebnisse des Versuchs sollen ergebnisoffen ausgewertet werden, um über den Einsatz von Bodycams und eine noch zu schaffende gesetzliche Grundlage für ihre Verwendung zu entscheiden. Seit März 2017 ist nach § 27a Bundespolizeigesetz das Tragen von körpernahen Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten für die Bundespolizei erlaubt. Die Bundesländer können eigene Regelungen schaffen. Der 2017 gestartete Pilotversuch in NRW wurde im Januar 2018 wegen Mängeln an den Kameras abgebrochen.

Der Einsatz von Bodycams

29. Januar 2018

Seit Mai 2017 ist gesetzlich geregelt, dass die Bundespolizei kleine, am Körper getragene Kameras zum präventiven Schutz vor gewalttätigen Übergriffen einsetzen kann.

Hessen gilt als Vorreiter für den Einsatz von Bodycams. Dort werden die Bodycams vor allem in den sozialen Brennpunktgebieten eingesetzt. Die Gefilmten werden dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Geschehen mitaufgezeichnet wird.

Kritisch beurteilt wird der Mitarbeiterdatenschutz hinsichtlich des Einsatzes der Bodycams.
Insbesondere betrifft es die Frage über die Zugriffsmöglichkeiten von Beurteilern und Disziplinarvorgesetzten auf die mitgeschnittenen Filme und die Frage der Anonymisierung bei Herausgabe an Dritte.

Die nordrhein-westfälische Polizei hat das Pilotprojekt aufgrund von Impraktikabilität und datenschutzrechtlichen Bedenken abgebrochen. Es müsse schon vorher geklärt werden, dass die Aufzeichnungen nicht zur Kontrolle der Polizeibeamten verwendet werden.

Es bleibt abzuwarten, wie die datenschutzrechtlichen Bedenken aufgelöst werden und dementsprechend der Einsatz von Bodycams verstärkt werden kann.

 

LDI Niedersachsen beanstandet Pilotprojekt der Polizei mit Bodycams als rechtswidrig

3. März 2017

Seit Dezember 2016 testet die Polizei Niedersachsen in einem Pilotprojekt sogenannte Bodycams. Diese kleinen auf der Schulter der Polizisten montierten Kameras filmen praktsich das reale Blickfeld des Polizisten und sollen so die Dokumentation von Einsätzen nachhaltig verbessern. Die Landesbeauftragte für Datenschutz in Niedersachsen Barabara Tiehl beanstandete nun förmlich deren Einsatz, nachdem sich das zuständige Innenministerium des Landes bisher weigerte, das Pilotprojekt auf vorhergehende Rügen einzustellen.

Die Landesdatenschutzbeauftragte sieht in dem Einsatz der Kameras einen nicht gerechtfertigten und rechtfertigungsfähigen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. Dieser sei ungleich höher als bei einer üblichen stationären Kameraüberwachung, da auch unbeteilgten Dritten frontal ins Gesicht gefilmt würde. Zudem sei die notwendige gesetzliche Vorabkontrolle bisher nicht durchgeführt worden. Zuletzt fehlte es ohnehin schon an einer allgemeinen Rechtfertigunsggrundlage. „Eine ausdrückliche Befugnisnorm ist zwingend erforderlich, um die Anfertigung von Bildaufnahmen und damit den Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu rechtfertigen“, so Dr. Christoph Lahmann, stellvertretender Landesdatenschutzbeauftragter. “Wir sind nicht grundsätzlich gegen Bodycams bei der Polizei – die Kameras dürfen aber nicht an Recht und Gesetz vorbei betrieben werden.“

Bundespolizei: Einsatz von Bodycams

21. März 2016

Zeitungsberichten zufolge soll die Bundespolizei in Zukunft mit sogenannten Bodycams ausgestattet werden. Es handelt sich dabei um Minikameras, die über der Schulter der Polizeibeamten befestigt werden. “Bodycams können bei der Aufklärung von Übergriffen oder bei der Deeskalation bestimmter Situationen helfen”, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, der Rheinischen Post gegenüber.

Erstmals getestet wurde der Einsatz solcher Schulterkameras 2013 im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen. Es folgten andere Bundesländer wie z. B. Baden-Württemberg oder Berlin. Die Länder hätten dabei bisher positive Erfahrungen gemacht; die Zahl der Übergriffe auf Polizisten sei deutlich zurückgegangen. Seit Januar 2016 testen auch Polizeibeamte an den Düsseldorfer und Kölner Hauptbahnhöfen die Bodycams. Beim Einsatz tragen die Polizisten ein Schild mit der Aufschrift “Videoüberwachung”. Die Videoaufzeichnung erfolgt auf Knopfdruck, eine Tonaufnahme hingegen findet nicht statt. Die Aufnahmen werden lediglich zu Zwecken der Strafverfolgung verwendet. Hierfür nicht erforderliche Aufzeichnungen werden in Absprache mit den Vorgesetzten gelöscht.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist der Einsatz der Bodycams dennoch kritisch, da bei der Ausgestaltung noch großer Klärungsbedarf besteht. Fraglich ist namentlich, auf welchen Servern und für wie lange die Daten gespeichert werden. Weiter ist nicht geklärt, was mit den Daten Unbeteiligter geschehe. So besteht z. B. die Gefahr, dass täglich Bilder von Pendlern aufgezeichnet werden.

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