Grüne und Linke scheitern mit Vorstoß gegen Funkzellenabfrage
Bereits mehrfach wurde das Thema “Funkzellenabfrage” in der Politik kontrovers diskutiert und sorgte für Unstimmigkeiten zwischen den Parteien. Nach einem Bericht von Heise wagten nun die Linken und Grünen einen neuerlichen Vorstoß und beantragten eine Verschärfung der Gesetzeslage.
Als Hauptargumente gegen die, nach Ansicht der Linken “in keinem Fall angemessene”, aktuelle gesetzliche Situation hinsichtlich der Funkzellenabfrage führten sie die unverhältnismäßige Einschränkung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und des informationellen Selbstbestimmungsrechts an. Die Grünen bestärkten die Linken darüber hinaus durch die Inbezugnahme der Forderung des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix. Die richterlichen Anordnungsgründe seien “verheerend inhaltslos”. Darüber hinaus sei es unangemessen, dass bereits bei Straftaten “von erheblicher Bedeutung” massenweise Handy-Daten durchleuchtet werden würden.
Die Anträge wurden jedoch mehrheitlich abgelehnt. Als Argumente für die aktuelle gesetzliche Situation berief sich der Bundestag dabei auf die Wesentlichkeit der Funkzellenabfrage für die Strafverfolgung. Angesichts dessen sei die Gesetzeslage ausreichend streng ermessen und normiert.