Schlagwort: Bundesjustizminister Heiko Maas

Geldstrafen für Fake News und Hasskommentare

15. März 2017

Bereits zu Beginn dieses Jahres informierten wir Sie über die geplanten Reaktionen von Facebook auf Fake-News.

Am Dienstag wurde nun bekannt, dass der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) mit den Fortschritten von Facebook und Twitter bezüglich ihrer Löschpraxis nicht zufrieden ist. Wie eine Studie der Organisation jugenschutz.net. zeigt, wurden die als strafbar gemeldeten Inhalte von Twitter zu 1 % und von Facebook zu 39 % gelöscht. Google löscht hingegen auf seiner Plattform 90 % der gemeldeten Inhalte.

Um diese Praxis nachhaltig zu verbessern, ist es dem SPD-Politiker ein Anliegen gesetzliche Regelungen zu erarbeiten, um die Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen.

Hierfür würde bereits ein Referentenentwurf gefertigt, welcher vorsieht, dass innerhalb von 24 Stunden strafbare Inhalte zu beseitigen sind, sowie rechtswidrige innerhalb von sieben Tagen. Bei Verstoß gegen diese Organisationspflicht droht den Betreibern sozialer Netzwerke eine Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro, bzw. gegen das Unternehmen selbst bis zu 50 Millionen.

Regierungsentwurf zur Vorratsdatenspeicherung: Voßhoff zweifelt an Vereinbarkeit mit der Europäischen Grundrechtecharta

21. April 2015

Einer Pressemitteilung vom gestrigen Tage zufolge, ist für die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Andrea Voßhoff fraglich, ob der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf für eine Vorratsdatenspeicherung den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entsprechen kann. So ist sie der Auffassung, dass die Kernfrage, an der sich ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung messen lassen müsse, sein werde, ob und wie die vom Europäischen Gerichtshof aufgeworfene Problematik der anlasslosen Speicherung gelöst werden solle. Aus den nun vorgelegten Leitlinien von Bundesjustizminister Heiko Maas lasse sich jedenfalls nicht erkennen, ob die geplanten Regelungen mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar seien. Eine valide Beurteilung dieser sowie aller weiteren Fragen werde jedoch erst erfolgen können, wenn der konkrete Gesetzesentwurf vorliegen.

Erst in der vergangenen Woche hatte der Bundesjustizminister mit Innenminister Thomas de Maizière die “Leitlinien des BMJV zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten” vorgestellt, womit die Bundesregierung ihren Plan zur heftig umstrittenen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung offenlegte. Es beschreibt die Pläne der Bundesregierung, die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten für Zwecke der Strafverfolgung wieder zu erlauben. Es solle danach eine Verpflichtung für Telekommunikationsanbieter bestehen, in Zukunft erneut Standortdaten für vier sowie weitere Verkehrsdaten für zehn Wochen zu speichern.