Schlagwort: Datenverlust

Jährliche Schäden von 55 Mrd. Euro durch Datenverlust

27. Juli 2017

Eine repräsentative Studie des Digitalverbandes Bitkom hat ergeben, dass mehr als die Hälfte (53%) der deutschen Unternehmen in den letzten beiden Jahren in irgendeiner Form Opfer von Wirtschaftsspionage, Datenverlust oder -Diebstahl geworden ist. Entsprechend real sei die Gefahr für Unternehmen aller Branchen und Größen. Häufigstes Vorkommnis sei der Diebstahl von IT- oder Telekommunikationsgeräten. Unklar ist dabei, ob die Täter, die häufig “aus den eigenen Reihen” stammen, dabei auf die Smartphones und Laptops selbst oder auf die hierauf gespeicherten Daten abzielen. Immer häufiger (mind. jedes 5. Unternehmen im Betrachtungszeitraum) sei auch das sog. Social Engineering zu verzeichnen, bei dem Mitarbeiter durch Vortäuschung falscher Tatsachen und Identitäten zur Preisgabe sensibler Informationen verleitet werden sollen.

Bemerkenswert ist, dass Unternehmen entsprechende Vorfälle aus Angst vor Imageschäden vergleichsweise selten (lediglich 31%) an Polizei oder andere Stellen melden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist zu beachten, dass bei dem Verlust personenbezogener Daten nach geltendem und auch nach künftigem Recht eine Meldepflicht bestehen kann, deren Nichtbeachtung bußgeldbewährt ist. Mit der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25.05.2018 stellt sich in diesem Bereich eine drastische Erhöhung ein: Die – aus welchen Gründen auch immer – unterlassene Meldung eines Datenverlusts an die Aufsichtsbehörde kann dann mit einem Bußgeld von bis zu 10 Mio. Euro oder 2% des weltweiten Konzern-Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 4 DSGVO) belegt werden. Diese potentiell immense zusätzliche Belastung kann durch den verordnungskonformen Umgang mit entsprechenden Situationen durch den Datenschutzbeauftragten verhindert werden.

Die Bitkom-Studie verdeutlicht die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen wie z.B. die flächendeckende Verschlüsselung von Datenträgern, Installation aktueller Virenscanner-Software sowie regelmäßige Anfertigung von Backups. Neben der “technischen Sicherheit” sind auch organisatorische Maßnahmen, z.B. die regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeiter, äußerst ratsam. Zwar kann auch hierdurch keine 100-prozentige Sicherheit gewährleistet werden. Dem verhältnismäßig geringen Aufwand stehe allerdings eine signifikante Verbesserung gegenüber der Risikolage ohne entsprechende Maßnahmen gegenüber.