Schlagwort: Datensicherheit

TikTok im Fokus der irischen Datenschutzbehörde

16. September 2021

Die umstrittene chinesische App steht schon lange wegen ihrer datenschutzrechtlichen Praktiken in der Kritik. In den USA erhielt TikTok bereits Millionenstrafen für die Datenschutzrechtsverletzungen von Kindern und Jugendlichen. Nun hat auch die irische Datenschutzbehörde DPC Ermittlungen in zwei Fällen aufgenommen. Zum einen gehe es um die Verarbeitung von persönlichen Daten von Kindern und Jugendlichen und zum anderen um die Weitergabe von Daten nach China, ließ die DPC verlautbaren.

Gegenstand der Untersuchungen

Im Fokus der Untersuchungen steht, ob TikTok die Privatsphäre seine jugendlichen Nutzer:innen ausreichend schützt. Datenschützer:innen kritisieren unter Anderem, dass TikTok seine Nutzer nicht eindeutig und vor allem nicht in einer für Kinder und Jugendliche verständlichen Weise darüber informiere, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck und aus welchem Rechtsgrund erhoben werden. Außerdem untersuchen die Behörden mögliche Datenabflüsse aus Europa in Drittstaaten wie China. Denn TikTok gehört zum chinesischen Konzern ByteDance mit Sitz in Peking- und in China müsse man mit einem unbeschränktem und anlasslosen Zugriff der Behörden auf die Daten rechnen, so Datenschutzrechtler.

Streit um die Zuständigkeit

Dass die irische Datenschutzbehörde nun ermittelt, ist keinesfalls selbstverständlich, hatte sie doch noch im letzten Jahr vehement ihre Zuständigkeit abgestritten. Im letzten Jahr hatten Dänemark, die Niederlande und Frankreich Untersuchungen gegen TikTok wegen möglicher Datenschutzverletzungen eingeleitet. Gibt es keinen zentralen EU-Sitz, können schließlich Datenschutzbehörden in jedem EU-Land eigenständig ermitteln. Dann hatte TikTok jedoch einen zentralen europäischen Sitz in Datenschutzangelegenheiten in Irland angekündigt. Gegen die Niederlassung von TikTok in Irland hatte sich die DPC lange Zeit gewehrt und bezweifelt, dass sich TikTok wirklich dauerhaft in Dublin niederlassen würde- während TikTok andere Datenschutzbehörden bereits auf die Hauptniederlassung in Irland verwiesen hatte. Für TikTok war dies zweifelsohne eine begrüßenswerte Situation.

Nun besteht Klarheit bezüglich der Zuständigkeit der irischen Datenschutzbehörde. Sie hat damit ein weiteres Verfahren von immenser Tragweite und Bedeutung neben denen gegen Facebook, Google und Twitter zu bewältigen. Viele befürchten aufgrund mangelnder Ressourcen und Personal, dass auch im Verfahren gegen TikTok die Untersuchung und Ahndung von etwaigen Datenschutzverletzungen nur schleppend vorangehen wird.

Die neue Autobahn-App des Bundes in der Kritik

4. August 2021

Staus, Baustellen, die Suche nach Tankstellen, freien Raststätten und besseren Routen – all das kann Autofahren zur Stresssituation machen, insbesondere aktuell in der Urlaubshochsaison. Die neue Autobahn-App des Bundes will dem abhelfen und bündelt zahlreiche Services, die das Leben von Autofahrern einfacher machen sollen: Nutzer können die gewünschte Route eingeben und erhalten detaillierteste Infos zu den Streckenabschnitten. So lassen sich beispielsweise Live-Bilder von Webcams entlang der eingegebenen Route aufrufen, womit sich Nutzer einen ganz eigenen Eindruck von der Verkehrslage verschaffen können.

Gleichzeitig hat die neue Autobahn-App jedoch schon kurz nach ihrem Launch am 20. Juli mit Kritik hinsichtlich ihrer Datensicherheit zu kämpfen. Im Fokus der Kritik stehen die Möglichkeit auf Live-Webcams frei zuzugreifen, sowie die Speicherung der Routen auf Smartphones mit unsicheren Betriebssystemen. Diese Funktionen eröffnen gravierende Missbrauchsmöglichkeiten, so Hartmut Pohl, Professor für Informationssicherheit in der BR.

Die Kritik

Auf den Webcam-Standbildern kann jeder Nutzer jedes Auto auf der Route unverpixelt und unverschwärzt erkennen. Das KFZ-Kennzeichen und das Bild von der Person selbst sind personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der DSGVO.  Das Risiko sei hoch, dass nicht nur Bürger, sondern auch Kriminelle die Daten benutzen, so Pohl. “Wenn Sie über die Autobahn fahren, müssen Sie ja damit rechnen, dass Sie spätestens nach sieben Minuten die nächste Kamera erwischen oder die Kamera das Autokennzeichen erfasst.” Indes lässt sich das Foto in der Autobahn-App nicht vergrößern oder zoomen, sodass man – zumindest in der App selbst – weder KFZ-Kennzeichen noch Personen identifizieren kann. Auch könnte man gegen die Kritik einwenden, dass Aufnahmen von Webcams längst frei im Internet verfügbar und für jeden abrufbar sind.

Außerdem gibt die App Routendaten an Navigationssysteme weiter und speichert dabei die angefragten Routen. Auch das findet Pohl in Sachen Datenschutz und Sicherheit problematisch. Denn die Routenspeicherung ermögliche, ein detailliertes persönliches Bewegungsprofil des Nutzers zu erstellen, was auch die organisierte Kriminalität von unsicheren Smartphone- Betriebssystemen leichthin auslesen könne.

Die Bewertung

Eine Anfrage zum fehlenden Datenschutz und den Sicherheitsbedenken hat das Bundesverkehrsministerium nach Angaben des ZDF bisher nicht beantwortet. Die weitere Entwicklung bleibt also abzuwarten.

Überwachungssoftware Pegasus wohl missbräuchlich verwendet

21. Juli 2021

Anfang dieser Woche kam es im Rahmen des sogenannten Pegasus Project zu Enthüllungen, die den Missbrauch der Software Pegasus der israelischen Firma NSO betreffen. Das Pegasus Project ist dabei ein Zusammenschluss von Reporterinnen und Reportern aus verschiedensten Ländern. Deren Recherchen begannen, nachdem u.a. Amnesty International eine Liste mit über 50.000 Handynummern aus mehr als 50 Ländern zugespielt wurde. Beteiligt waren an dem Projekt u.a. die ZEIT, die Süddeutsche, The Guardian (GB), Le Monde (FR) und die Washington Post (US).

Bei der Software Pegasus handelt es sich um eine Überwachungssoftware, die eigentlich Verbrechen und Terrorismus gezielt bekämpfen soll. Sie kann unbemerkt auf den Handys der Betroffenen installiert werden. Häufig erhalten Betroffene eine SMS, die z.B. von einem Paketzusteller stammen soll und erhalten in dieser SMS einen Downloadlink. Wird auf diesen geklickt, landet die Software auf dem Handy. Allerdings ist es Pegasus wohl auch möglich, auf das Handy zu gelangen, ohne dass die SMS überhaupt angezeigt und angeklickt werden. Auch über WLAN- oder Mobilfunknetze kann Pegasus auf das Handy gelangen. NSO bietet seinen Kunden verschiedene Möglichkeiten an, die Software auf dem Gerät der Zielperson zu installieren. Dabei werden Software-Schwachstellen von Betriebssystemen, die den Herstellern noch nicht bekannt sind (sogenannte ‚Zero-Day-Exploits‘) ausgenutzt. Ist Pegasus einmal auf dem Handy, hat die Software die komplette Kontrolle. Sie kann Daten kopieren und versenden, verschlüsselte Nachrichten lesen und unbemerkt Kamera oder Mikrofon des Gerätes anschalten. Die kopierten Daten können von Telefonbuch- und Kalendereinträgen, über Fotos bis hin zu dem Browserverlauf und Nachrichten alles umfassen. Auch Anrufe können abgehört werden und Standortdaten weitergegeben. Weiterhin können Sicherheitsupdates des Herstellers von der Software unterdrückt werden.

Nun sollen mit dieser Software diverse Menschenrechtsaktivisten, Journalistinnen und Oppositionelle überwacht worden sein. Auch hochrangige Politiker wie Frankreichs Präsident Macron und Belgiens Premierminister Michel sollen Opfer der Überwachungen geworden sein. Benutzt worden sein soll die Software dabei u.a. von Polizeibehörden und Geheimdiensten in Saudi-Arabien, Mexiko und Ungarn.

Die Firma NSO streitet diese Vowürfe ab, erste Länder haben währendessen schon Ermittlungen aufgenommen.

Ausführlichere Erklärungen zur Funktionsweise der Pegasus Software können diesem Video entnommen werden.

Public Cloud: Daten aus der Schweiz sollen nach China ausgelagert werden

9. Juli 2021

Die Regierung in Bern vergibt einen Großauftrag für Cloud-Dienste an fünf Unternehmen. Unter anderem an einen chinesischen Anbieter. Der finanzielle Rahmen des gesamten Auftrags beläuft sich auf 110 Millionen Franken.

Cloud-Dienste haben eine wichtige Bedeutung für Privatpersonen, Unternehmen, aber eben auch für staatliche Stellen. Unter Cloud-Computing ist das Auslagern von Daten und Datenverarbeitung an eine externe IT-Infrastruktur zu verstehen. Vor allem aus Kostengründen spricht vieles dafür, in die Cloud zu gehen. Dadurch kann bei den Ausgaben für Hard- und Software gespart werden. Zudem werden die Rechen- und Speicherkapazität nach Bedarf bezahlt.

Kostengründe gaben wohl den Ausschlag

Doch das Auslagern staatlicher Daten an große ausländische Konzerne birgt auch Risiken, weshalb der Großauftrag an vier US-Firmen und einen chinesischen Konzern in der Schweiz auf Kritik stößt. Maßgeblicher Ausschlag war wohl der Preis. Die öffentlich einsehbare Meldung über die Vertragsvergabe gibt Hinweise: Erstens lautete eine der Bedingungen für die Bewerber, dass sie Rechenzentren auf mindestens drei Kontinenten haben und ihre Dienstleistungen einer internationalen Kundschaft zur Verfügung stellen müssen. Und zweitens hatten unter den Zuschlagskriterien die Faktoren Qualität und Preis das größte Gewicht. Kleinere Anbieter aus der Schweiz oder Europa hatten entsprechend wenig Chancen bei dieser Ausschreibung. Der Auftrag unterstreicht die derzeitige Dominanz weniger Cloud-Provider.

Jens Klessmann, der Leiter des Bereichs Digital Public Services am Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme, hält die Schweizer Entscheidung diesbezüglich für bemerkenswert und aus deutscher Sicht für “etwas Neues”. Jedoch bezeichnet er die US-Anbieter ebenfalls als schwierig, wenn es um Datenschutz geht. Wie sicher Schweizer Daten bei diesen Anbietern letztlich sind, hänge von der Art der Daten und ihrer Form ab, so Jens Klessmann. „Man kann beispielsweise Daten an ein chinesisches Unternehmen weitergeben, die ohnehin öffentlich sind. Und sensiblere Informationen können vorab verschlüsselt werden.“

Die Schweizer Bundesverwaltung hat gleichwohl im vergangenen Dezember ihre Cloud-Strategie veröffentlicht. Darin steht unter anderem, dass „in einem ersten Schritt“ nur solche Informationen in Clouds landen sollen, die nicht als „vertraulich“ oder „geheim“ klassifiziert sind. Laut Strategiepapier liegt es grundsätzlich in der Verantwortung der Schweizer Bundesministerien zu entscheiden, an welchen Stellen sie Cloud-Dienste in Anspruch nehmen wollen. Diese Entscheidung müssen sie „basierend auf einer Risikobeurteilung und Prüfung der Rechtkonformität“ treffen.

Schul-Cloud des Hasso-Plattner-Instituts gehackt

20. Mai 2020

Die Cloud-Software des Hasso-Plattner-Instituts (HPI) wird in mehreren Bundesländern eingesetzt. Nach Angaben vom HPI konnten sich Unberechtigte über einen allgemeinen Einladungs-Link bei dem System anmelden und dabei Nutzerdaten von Anwendern einsehen. So wurde im Saarland eine Liste von ca. 100 Namen von Schülern und Lehrern bekannt. Insgesamt sollen bundesweit 13 Schulen betroffen sein, bei denen sich auffällige Nutzer registriert hatten. 

Das HPI wurde vom saarländischen Datenschutzbeauftragten auf eine potentielle Lücke hingewiesen, über die es Hackern möglich war, sich illegal einen Account in der HPI Schul-Cloud anzulegen. Verdächtigte Nutzer sollen dabei in dem Schul-System eine Gruppe erstellt und versucht haben, Schüler und Lehrkräfte in dieses Team einzuladen.

Die Sicherheitslücke der Schul-Cloud wurde nun geschlossen. Die Funktion eines schulweiten Registrierungslinks wurde nach dem Vorfall aus der Software entfernt. Es sollen stattdessen andere Formen der Nutzerregistrierung verwenden werden – wie z.B. ein persönlicher Einladungs-Link. 

Zudem wurde bei der Überprüfung des Vorfalls eine weitere Datenschutzlücke ersichtlich. In einem Ticketsystem zur Entwicklung der Software, waren zum Teil Tickets öffentlich einsehbar, in denen Fehlermeldungen oder Verbesserungsvorschläge von Nutzern erfasst wurden.

Mozilla Stiftung prüft Videokonferenz-Apps

29. April 2020

Die amerikanische, gemeinnützige Stiftung Mozilla hat 15 der wichtigsten Videokonferenz-Apps einer Sicherheitsanalyse unterzogen und Ihre Ergebnisse in einem Leitfaden mit Datenschutz- und Sicherheitsmerkmalen sowie Datenschutz- und Sicherheitsmängeln zusammengestellt. Der Leitfaden soll Nutzern dabei helfen, die für sie richtige App auswählen zu können.

Um zu bestehen, mussten die Apps folgende fünf Mindestanforderungen erfüllen:

  • Verschlüsselung von Anrufen
  • Regelmäßige Sicherheitsupdates
  • Forderung nach sicheren Passwörtern
  • Umgang mit Schwachstellen
  • Vorliegen einer Datenschutzrichtlinie

12 Apps erfüllen Mindestanforderungen

12 der 15 geprüften Apps konnten diese Mindestsicherheitsstandards erfüllen. Dazu zählen WhatsApp, Apple FaceTime, Skype, Google Duo/HangoutsMeet, Facebook Messenger, Jitsi Meet, Signal, Microsoft Teams, BlueJeans, GoTo Meeting, Cisco WebEx und Zoom.

Insbesondere Zoom wurde in der Analyse dafür gelobt, dass es auf die vielfache Kritik (wir berichteten) schnell reagiert habe, um Sicherheitsmängel zu beseitigen, auch wenn der Grund dieses Handelns, laut Mozilla, wohl vor allem der großen Konkurrenz unter den verschiedenen Videokonferenz-App-Anbietern zu verdanken sei.

Dennoch erhebliche Unterschiede unter den Apps

Die Ausgestaltung der einzelnen Sicherheitsstandards unterscheidet sich zwischen den Anbietern jedoch deutlich.  

So werden Anrufe zwar verschlüsselt, allerdings seien es nur Google Duo, FaceTime, WhatsApp, Signal, Goto-Meeting und Doxy.me, die die sicherste Variante, die Ende-zu Ende Verschlüsselung, verwendeten. Nur diese Art der Verschlüsselung gewährleistet, dass der Inhalt eines Anrufs nur für die jeweiligen Teilnehmer einsehbar ist.

Bei der Skype-App, dem Facebook-Messenger und Webex habe der Nutzer aber zumindest die Option eine Ende-zu Ende Verschlüsselung zu wählen.

Andere Apps würden hingegen eine Client-zu-Server-Verschlüsselung verwenden, welche die Daten, sobald sie auf den Servern eines Unternehmens landen, lesbar macht.

Außerdem weist Mozilla auf eine Reihe weiterer Risken hin. Unter anderem sammle Facebook über seine Apps eine Menge persönlicher Informationen wie Name, E-Mail, Standort, Geolokationen auf Fotos, die hochgeladen werden sowie Informationen über Kontakte und den Nutzer selbst, die andere Personen (möglicherweise) freigeben und sogar alle Informationen, die die App über einen sammeln kann, wenn die Kamerafunktion verwendet wird. Außerdem teile Facebook die Informationen auch mit einer großen Anzahl von Drittparteien wie Werbeagenturen, Anbietern, akademischen Forschern und Analysediensten.

WhatsApp hingegen sei sehr anfällig für Fehlinformationen. Gerade während der Pandemie werde die App zur Verbreitung von Verschwörungstheorien und gefälschten Nachrichten gebraucht.

Drei Apps fielen durch

Die Apps Houseparty, Discord und Doxy.me fielen bei der Sicherheitsanalyse hingegen durch. Sie erfüllten bereits nicht die fünf Mindest-Sicherheitsanforderungen. Laut Mozilla verlangen die genannten Dienste keine sicheren Passwörter und Houseparty und Discord sammeln zu viele persönliche Daten.

Neue Sicherheitsanforderungen für Smartphones

9. März 2020

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (im Folgenden: BSI) hat einen neuen Anforderungskatalog hinsichtlich Sicherheitskriterien für Smartphones veröffentlicht. Dadurch soll die Datensicherheit der Nutzer in der digitalen Welt verbessert werden.

Der BSI-Präsident Arne Schönbohm erklärte in der Pressemitteilung: „Smartphones haben sich in den letzten Jahren zur Schaltzentrale entwickelt, über die wir immer mehr Alltagsvorgänge steuern und abwickeln. Hersteller und OEM sind daher aufgerufen, die Geräte so sicher wie möglich zu machen, und zwar von Anfang an und über eine gewisse Nutzungsdauer hinweg. Unser Anforderungskatalog ist ein Wegweiser zu mehr Security-by-Design und Security-by-Default.”

Der Sicherheitskatalog richtet sich an die Hersteller, Mobilfunkanbieter und Erstausrüster von Smartphones. Dort werden Kriterien beschrieben um Mobilfunkgeräte über spezielle Hardware-Eigenschaften zu schützen und die Software im Auslieferungs-Zustand bereits zu stärken.

Zusätzlich werden Voraussetzungen an die einheitliche Bereitstellung von Updates während der Gerätelaufzeit aufgestellt.

Der Katalog kann kostenlos auf der Seite des BSI heruntergeladen werden.

BSI empfiehlt nicht mehr den regelmäßigen Wechsel von Passwörtern

5. Februar 2020

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist von seiner bisherigen Empfehlung abgerückt, wonach Passwörter in regelmäßigen Abständen gewechselt werden sollten. Eine entsprechende Empfehlung fehlt in dem IT-Grundschutz-Kompendium Edition 2020 des BSI.

Mit dem IT-Grundschutz-Kompendium veröffentlicht das BSI im Februar jeden Jahres seine wesentlichen Empfehlungen zum IT-Grundschutz. Der IT-Grundschutz soll Unternehmen eine Empfehlung zur Identifizierung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen in der Informationstechnik an die Hand geben. Bisher empfahl das BSI stets, in der Informationstechnik genutzte Passwörter in regelmäßigen Abständen zu ändern. Nur auf diese Weise sei die Entschlüsselung von Passwörtern zu verhindern und somit ein hinreichender Schutz der Systeme gewährleistet.

Von dieser Empfehlung ist das BSI nun abgerückt. Der Wechsel eines Passworts sei nur dann zwingend erforderlich, “wenn es unautorisierten Personen bekannt geworden ist oder der Verdacht dazu besteht” (IT-Grundschutz-Kompendium: ORP.4.A8 Regelung des Passwortgebrauchs). Die weiteren Vorgaben beschränken sich darauf, dass eine Mehrfachverwendung von Passwörtern zu unterbleiben hat, genutzte Passwörter geheimzuhalten (insbesondere ist eine schriftliche Fixierung nur für Notfälle erlaubt und dann eine sichere Aufbewahrung erforderlich) und nur hinreichend sichere, ausschließlich dem Nutzer bekannte Passwörter zu nutzen sind.

Unternehmensinterne Regelungen zum IT-Grundschutz können nun in Zukunft auch dann entsprechend dieser Maßgaben angepasst werden, wenn sie nach den Bestimmungen des BSI zertifiziert werden sollen. Aber auch ohne ein solches Zertifizierungsvorhaben empfiehlt sich die Änderung entsprechender Regelungen und die Sensibilisierung der Beschäftigten: Datenschützer weisen seit Jahren darauf hin, dass das regelmäßige Auswechseln von Passwörtern mehr Risiken als Nutzen birgt.

Mehr Sicherheit bei Instagram durch verbesserte 2-Faktor-Authentifizierung und Konto-Verifikation

29. August 2018

Instagram wird zukünftig seine 2-Faktor-Authentifizierung ausbauen, um den Verifikationsprozes für die Mitglieder zu vereinfachen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist als zweiter Faktor nur die Authentifizierung via SMS möglich. Diese Methode wird jedoch als unsicher bewertet, da es potentiellen Angreifern möglich wäre, die Telefonnummern-Mitnahme zu missbrauchen, um eine Nummer einer anderen SIM-Karte zuzuschreiben. In den kommenden Wochen soll daher die App “Google Authenticator” zu mehr Sicherheit beitragen: Diese wird einen Code produzieren, mithilfe dessen Eingabe erst die Anmeldung ermöglicht wird. Im Unterschied zu der SMS-Authentifizierung kann der Code in diesem Fall nicht auf anderen Geräten erzeugt werden.

Darüber hinaus soll in Zukunft die Überprüfung der Echtheit von Profilen für die Nutzer erleichtert werden: Ein weißes Häkchen auf blauem Grund wird die Echtheit eines Profils bestätigen und somit die Account-Verifikation erweitern. Für die Nutzer bedeutet das konkret, dass sie eine Verifikation selbst über einen entsprechenden Button anfordern und mithilfe ihres Personalausweisfotos sodann ihre Identität bestätigen können.

Auch wenn bei Instagram in datenschutzrechtlicher Hinsicht noch viel Optimierungspotential besteht, so sind diese beiden Modifizierungen gleichwohl als Schritt in die richtige Richtung zu werten.

Gesundheitsdaten per App ?

16. Mai 2018

Der Gesundheitsminister Jens Spahn spricht sich für die elektronische Gesundheitskarte aus. „Die Milliarde ist nicht umsonst investiert“, sagte Spahn der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ).

Zuvor hatte es Spekulationen über ein mögliches Aus der elektronischen Gesundheitskarte gegeben. Denn Jens Spahn fordert neben der elektronischen Gesundheitskarte auch einfachere Zugriffsmöglichkeiten auf Patientendaten zu schaffen.

“Wenn Versicherte lieber per Handy und Smartphone-App auf ihre Gesundheitsdaten zugriffen, sollte man ihnen das genauso ermöglichen”, so Jens Spahn.

Der Preis für diese Nutzung könnte ein niedrigerer Sicherheitsstandard sein und damit ein Sicherheitsproblem darstellen. Denn für Datenübertragungen per Smartphone könnten die Nutzer die bisher vorgesehene Sicherheitsschwelle durch Einwilligung individuell senken.

Dieses Vorgehen ist datenschutzrechtlich als kritisch zu betrachten. Gerade, wenn  man bedenkt, dass es sich bei Gesundheitsdaten um besonders sensible Daten nach Art. 9 DSGVO handelt, die besonders schützenswert sind.

 

 

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