13. Februar 2020
Eigentlich sollte Facebooks Datingdienst am 13. Februar und damit pünktlich einen Tag vor Valentinstag in Europa verfügbar sein. Daraus wird aber nichts, wie die irische Datenschutzkommission (DPC) am 12. Februar bekanntgab. Erst 10 Tage vor dem geplanten Start, am 3. Februar, wurde die DPC von Facebooks EU-Headquarter in Irland über den geplanten Start von Facebook Dating informiert. Die DPC monierte, dass ihr keine Informationen und Dokumentationen über die Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) oder den bei Facebook Irland abgelaufenen Entscheidungsfindungsprozessen vorgelegt wurden. Um die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen zu beschleunigen hat die DPC am vergangenen Montag eine Inspektion in den Büros von Facebook Irland durchgeführt und Dokumente gesammelt. Am daraufolgenden Tag teilte Facebook der Datensschutzbehörde mit, dass die Einführung des Features verschoben wurde.
In den USA wurde das Dating-Feature bereits im September gelauncht. EU-Bürger müssen bis auf Weiteres auf anderen Plattformen auf Partnersuche gehen. Aber auch die stehen im Fokus von Untersuchunngen: So legten norwegische Verbraucherschützer gegen die Dating-App Grindr Beschwerde ein, auch Lovoo stand bereits in der Kritik und aktuell ermittelt die irische Datenschutzkommission, ob der Umgang mit personenbezogenen Daten der Dating-App Tinder im Einklang mit dem Datenschutzrecht steht.
21. Februar 2018
Die Stiftung Warentest hat Dating-Apps von 22 Anbietern hinsichtlich des Datenschutzes getestet und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der überwiegende Teil zum einen mehr personenbezogene Daten seiner Nutzer abfragt als notwendig und zum anderen die Datenschutzerklärungen erhebliche Schwächen aufweisen.
Nutzer von Dating-Apps geben viele personenbezogene Daten an, sei es Geschlecht und Alter, die sexuelle Orientierung oder auch den Standort. Dass diese Daten viel über ihn oder sie preisgibt mag dem Nutzer, der Nutzerin, noch bewusst sein, ist aber ein notwendiges Übel um die Apps überhaupt nutzen zu können. Darüber hinaus werden aber teilweise auch Daten zum genutzten Gerät oder der Name des Mobilfunkanbieters an den Anbieter übermittelt, welche für Online-Dating nicht notwendig sind.
Hinzu kommen Übermittlungen des Namens, der Nutzungsstatistik und des Mobilfunkanbieters an Facebook (Grindr, Lovoo, Tinder), Geschlecht und Alter an Werbefirmen (Grindr), Geräteinfos an US-Marketingfirma (Tinder).
Das diese Daten überhaupt übermittelt werden ist datenschutzrechtlich bereits sehr kritisch zu sehen. Darüber hinaus informieren die Datenschutzerklärungen in den meisten Fällen jedoch nur unzureichend über die Übermittlung und weitere datenschutzrechtliche Themen.
Der Test kommt zu dem Ergbenis, dass keine der 22 geprüften Datenschutzerklärungen die Nutzer genau genug informiert.
Die Nutzer von Dating-Apps müssen somit für sich selbst abwägen, wie schlimm sie die Preisgabe ihrer personenbezogenen Daten finden.