Schlagwort: Digitale Versorgung Gesetz

Versi­chertenstammdatenmanagement: Ärzten drohen Honorarkürzungen

2. Juli 2019

Seit dem 1. Juli 2019 sind Vertragsärzte und -psychotherapeuten verpflichtet, das Versi­chertenstammdatenmanagement (VSDM) durchzuführen. Tun sie dies nicht, drohen ihnen Hono­rarkürzungen.

Derzeit sind 100.000 Praxen von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten an die Tele­ma­tik­infra­struk­tur (TI) ange­schlossen und 20.000 weitere haben die Bestellungen für den Anschluss ausgelöst. Das gab das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gestern bekannt. Durch das Versi­chertenstammdatenmanagement wird die Überprüfung der Aktualität der Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sichergestellt. Die Prüfung der Daten erfolgt automatisch, im Bedarfsfall werden die Patientendaten aktualisiert. Als erste Anwendung in der Tele­ma­tik­infra­struk­tur dient der VSDM auch als Nachweis, dass eine Praxis an die TI angeschlossen ist und Anspruch auf die Erstattung der Kosten über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) besteht.

Das Ministerium konktretisierte die Höhe der drohendenden Honorarkür­zungen: bei Nicht-Umsetzung ist zunächst eine Kürzung um ein Prozent geplant. Im aktuellen Referentenentwurf des Digitale Versorgung Gesetzes ist sogar eine Kürzung um 2,5 Prozent ab März 2020 vorgesehen.

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ist besorgt: Durch die zwangsweise Anbindung an die Telematikinfrastruktur und die daran geknüpften Sanktionen und “immer neue Gesetzesvorhaben in diesem Bereich […] gefährde Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Datensicherheit und sorge für immensen Ärger und Verunsicherung in Bayerns Praxen.”