Versichertenstammdatenmanagement: Ärzten drohen Honorarkürzungen
Seit dem 1. Juli 2019 sind Vertragsärzte und -psychotherapeuten verpflichtet, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchzuführen. Tun sie dies nicht, drohen ihnen Honorarkürzungen.
Derzeit sind 100.000 Praxen von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen und 20.000 weitere haben die Bestellungen für den Anschluss ausgelöst. Das gab das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gestern bekannt. Durch das Versichertenstammdatenmanagement wird die Überprüfung der Aktualität der Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sichergestellt. Die Prüfung der Daten erfolgt automatisch, im Bedarfsfall werden die Patientendaten aktualisiert. Als erste Anwendung in der Telematikinfrastruktur dient der VSDM auch als Nachweis, dass eine Praxis an die TI angeschlossen ist und Anspruch auf die Erstattung der Kosten über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) besteht.
Das Ministerium konktretisierte die Höhe der drohendenden Honorarkürzungen: bei Nicht-Umsetzung ist zunächst eine Kürzung um ein Prozent geplant. Im aktuellen Referentenentwurf des Digitale Versorgung Gesetzes ist sogar eine Kürzung um 2,5 Prozent ab März 2020 vorgesehen.
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ist besorgt: Durch die zwangsweise Anbindung an die Telematikinfrastruktur und die daran geknüpften Sanktionen und “immer neue Gesetzesvorhaben in diesem Bereich […] gefährde Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Datensicherheit und sorge für immensen Ärger und Verunsicherung in Bayerns Praxen.”