Schlagwort: Bundesgesundheitsminister

HamBfDI warnt vor Einführung eines Immunitätsausweises

6. Mai 2020

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HamBfDI) Johannes Caspar äußerte sich kritisch bezüglich der Einführung eines Immunitätsausweises. Gegenüber dem Handelsblatt betonte er, dass „der Einsatz eines solchen Ausweises der gefährliche Weg in eine Diskriminierungs- und Entsolidarisierungsfalle“ wäre. „Gesundheitsdaten könnten über den Zugang zu Leistungen entscheiden und in der Konsequenz die Gruppe der Personen, die eine Immunität nicht nachweisen, vom öffentlichen Leben ausschließen.“

Die Pläne für die Einführung eines solchen Immunitätsausweis hat das Kabinett im „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen. Demnach soll es einen Nachweis analog zum Impfpass geben, der auch als Grundlage bei der Entscheidung über zielgenauere Schutzmaßnahmen dienen soll.  

Die Einführung eines solchen Dokuments birgt insgesamt die Gefahr einer sozialen Stigmatisierung. Der HamBfDI warnt davor, dass dadurch Personen, die zur Risikogruppe gehören am stärksten diskriminiert würden. Einen Nachweis der Immunität ohne besonderes Ausweisdokument für Personen in relevanten Berufsgruppen hält der HamBfDI hingegen für „durchaus sinnvoll“.

Inzwischen hat Gesundheitsminister Spahn den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme darüber gebeten, inwiefern ein solches Ausweisdokument genutzt werden kann. Über den Gesetzesentwurf soll bereits am Donnerstag (7. Mai 2020) im Bundestag beraten werden.

Bundestagsabstimmung am 7.11.19 über das umstrittene Digitale-Versorgung-Gesetz

6. November 2019

Wie bereits am 10.07.2019 berichtet wurde, entwarf Bundesgesundheitsminister Spahn das Digitale-Versorgung-Gesetz.

Das neue Gesetz sieht eine digitale Speicherung der personenbezogenen Daten von 73 Millionen gesetzlich Versicherten vor. Das Einsehen einer digitalen Personenakte soll damit erleichtert werden.

Die Kritik am umstrittenen Gesetz beruht maßgeblich auf der Gefährdung des sensiblen Gesundheitsdatenschutzes. Insbesondere verzichtet das Gesetz auf eine Einwilligung für die Weitergabe der Patientendaten zu Forschungszwecken. Pseudonymisierte Abrechnungsdaten werden von den gesetzlichen Krankenkassen an den Spitzenverband weitergeleitet. Nach nochmaliger Pseudonymisierung können diese Daten dem Forschungsdatenzentrum zur Verfügung gestellt werden. Dieses leitet anonymisierte und zusammengefasste Ergebnisse auf Antrag an Wissenschaftlerinnen und Forscher weiter. Zusätzlich kritisiert wird der Ausschluss des Widerrufsrechts. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundestag das Digitale-Versorgung-Gesetz in dieser Form morgen beschließt.

Bundesgesundheitsminister plant eigenes Datenschutzgesetz für das Gesundheitswesen

10. Juli 2019

Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) plant zum Datenschutz im Gesundheitswesen ein eigenes Gesetz. Er hat bereits Passagen zum Da­tenschutz aus dem Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) herausgenommen.

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein begrüßt Spahns Pläne: “Durch die bereits in Kraft getretenen und für die Zukunft noch geplanten Gesetze des Bundesgesundheitsministers entsteht eine enorme Dynamik, auch bei der – überfälligen – Digitalisierung des Gesundheitswesens.”

Geplant ist, das eigene Datenschutzgesetz in der zweiten Jahreshälfte auf den Weg zu bringen. Vorgesehen ist unter anderem, Versicherte bei der Nutzung der zum 1. Januar 2021 startenden elektronischen Patientenakte zu unterstützen.

Das Ziel ist, dem Thema Datenschutz im Rahmen der neuen Anwendungen und der Vernetzung im Gesundheitswesen gebührend Rechnung zu tragen.

Versi­chertenstammdatenmanagement: Ärzten drohen Honorarkürzungen

2. Juli 2019

Seit dem 1. Juli 2019 sind Vertragsärzte und -psychotherapeuten verpflichtet, das Versi­chertenstammdatenmanagement (VSDM) durchzuführen. Tun sie dies nicht, drohen ihnen Hono­rarkürzungen.

Derzeit sind 100.000 Praxen von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten an die Tele­ma­tik­infra­struk­tur (TI) ange­schlossen und 20.000 weitere haben die Bestellungen für den Anschluss ausgelöst. Das gab das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gestern bekannt. Durch das Versi­chertenstammdatenmanagement wird die Überprüfung der Aktualität der Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sichergestellt. Die Prüfung der Daten erfolgt automatisch, im Bedarfsfall werden die Patientendaten aktualisiert. Als erste Anwendung in der Tele­ma­tik­infra­struk­tur dient der VSDM auch als Nachweis, dass eine Praxis an die TI angeschlossen ist und Anspruch auf die Erstattung der Kosten über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) besteht.

Das Ministerium konktretisierte die Höhe der drohendenden Honorarkür­zungen: bei Nicht-Umsetzung ist zunächst eine Kürzung um ein Prozent geplant. Im aktuellen Referentenentwurf des Digitale Versorgung Gesetzes ist sogar eine Kürzung um 2,5 Prozent ab März 2020 vorgesehen.

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ist besorgt: Durch die zwangsweise Anbindung an die Telematikinfrastruktur und die daran geknüpften Sanktionen und “immer neue Gesetzesvorhaben in diesem Bereich […] gefährde Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Datensicherheit und sorge für immensen Ärger und Verunsicherung in Bayerns Praxen.”