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E-Post: Datenschützer stehen neuem digitalen Angebot der Post skeptisch gegenüber

6. Mai 2019

Bereits seit einigen Jahren bietet die Deutsche Post einen Dienst an, der die Abwicklung des Schriftverkehrs vereinfachen soll. Durch die sogenannte „E-Post“ kann der Kunde einen Brief online erstellen und dieser digitale Brief wird von der Deutschen Post, falls auf der Empfängerseite kein E-Post-Konto besteht, ausgedruckt, kuvertiert und frankiert. Anschließend wird er auf dem normalen Postweg dem gewünschten Empfänger zugestellt. Die Deutsche Post bewirbt ihr Verfahren mit der Zeit-und Geldersparnis ihrer Kunden. Als weiteren Vorteil für die Kunden nennt die Deutsche Post das Versenden von Einschreiben, wenn die Filialen bereits geschlossen sind.

Doch weil sie die Daten für Werbezwecke nutzen will, sind Datenschützer skeptisch.

Die Bundesdatenschutzbehörde prüft das neue Angebot kritisch, insbesondere unter dem Aspekt, ob die Wahrung des Telekommunikations- und Postgeheimnisses sichergestellt ist. Eine „abschließende datenschutzrechtliche Bewertung“ sei bislang nicht erfolgt, teilte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der FAZ auf Anfrage mit. Ebenso erklärte er dieser gegenüber, dass derzeit geprüft werde, „ob und inwieweit es überhaupt zulässig ist, für die werbliche Ansprache von neuen Kunden E-Post-fähige Sendungen auf Mikrozellenebene auszuwerten und die Sendungsempfänger zu kontaktieren”.

Die Post wird vorerst keine Daten zu Werbezwecken verwenden und die Bewertung der Datenschutzbehörde abwarten.

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Deutsche Post: E-Postbrief ersetzt De-Mail-Angebot

18. April 2013

Die Deutsche Post stoppt Medienberichten zufolge die Entwicklung eines eigenen De-Mail-Angebotes für eine verschlüsselte und rechtssichere elektronische Kommunikation. Man setze stattdessen auf den seit 2010 etablierten E-Postbrief und werde diesen mit neuen Funktionen für Privatkunden attraktiver machen. Hintergrund sei, dass die Post bei der Registrierung von Kunden mehr Daten als erforderlich erhebe und speichere. Im Rahmen des Postident-Verfahrens frage man auch nach der Personalausweisnummer und der ausstellenden Behörde, was allerdings im De-Mail-Gesetz nicht vorgesehen ist. Eine Änderung des Postident-Verfahrens werde jedoch kategorisch abgelehnt, da es sich seit 17 Jahren bewährt habe.

“Wir werden das Zertifzierungsverfahren für De-Mail vorerst nicht weiterverfolgen. Solange der Gesetzgeber an den Bestimmungen für das Identifizierungsverfahren festhält, hat das keinen Sinn.”, so Ralph Wiegand, Vorstand für den E-Postbrief gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

 

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