Schlagwort: E-Privacy-Richtlinie

Neues zur Cookie-Richtlinie

30. Mai 2012

Deutschland:

Auch wenn zwischenzeitlich sowohl vom Bundesrat, als auch von der SPD-Fraktion, ein Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes in den Bundestag eingebracht wurde, ist die E-Privacy Richtlinie (= Cookie-Richtlinie) in Deutschland bisher nicht umgesetzt worden, da die Vorschläge bei der schwarz-gelben Regierungsmehrheit nicht auf Zustimmung stießen. Obwohl Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren droht, da die Richtlinie bereits bis Mai letzten Jahres hätte umgesetzt sein müssen, zeichnet sich eine zeitnahe Änderung des TMG somit weiterhin nicht ab. Nichtsdestotrotz hält der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, die E-Privacy Richtlinie nach Medienberichten für unmittelbar in Deutschland anwendbar. Eine unmittelbare Anwendung von EU-Richtlinien in Mitgliedsländern, ohne die im Normalfall notwendige Umsetzung in nationales Recht, ist möglich, wenn die Umsetzungsfrist abgelaufen ist, die Richtlinie unbedingt und hinreichend bestimmt ist. Diese Vorraussetzungen sieht Schaar als gegeben an, und folgert daraus, dass die deutschen Datenschutzbehörden ihre Aufsichtsmaßnahmen direkt auf die E-Privacy Richtlinie stützen könnten.

EU:

Basierend auf den bereits skizzierten Einschätzungen ihres Vorsitzenden Jakob Kohnstamm hat auch die Artikel-29-Gruppe eigene Best Practice Empfehlungen für den datenschutzkonformen Einsatz von Cookies im Rahmen des Behavorial Targetings veröffentlicht.

UK:

Ende Mai 2012 ist eine einjährige Übergangsfrist abgelaufen, innerhalb derer das ICO (Information Commissioner’s Office) keine formalen Maßnahmen wegen Verstößen gegen die in den Data Protection Act aufgenommenen Bestimmungen der Cookie-Richtlinie ergreifen wollte. Von nun an drohen bei schweren Verstößen Strafen bis zu 500.000 £. Um solch drastische Sanktionen zu vermeiden, beantwortet das ICO die am häufigsten gestellten Fragen rund um die datenschutzkonforme Implementierung von Cookies in einem Video und stellt ausführliche Leitlinien zum Cookieeinstatz zur Verfügung. Auch die ICC (International Commerce Chamber) hält eigene Informationsmaterialien zu dem Thema bereit. Wie eine solche Umsetzung aussehen kann, zeigt beispielsweise die Website der BBC, welche sich für eine Leiste am oberen Bildrand entscheidet. Aboutcookies.org  wählt hingegen eine dauerhaft präsente Box am unteren Bildschirmrand.

Irland:

In Irland wurde die Cookie-Richtlinie durch S.I. No. 336 of 2011 umgesetzt. Der irische Data Protection Commissioner hat gegenüber der Website the Sociable in Bezug auf diese Umsetzung ausgeführt, dass keine gesonderte Einwilligung für den Einsatz von seitenfremden Analysewerkzeugen, wie z.B. Google Analytics, notwendig ist, solange der Website-Betreiber die Information bereitstellt, dass auch Cookies von Drittanbietern gesetzt werden.