7. August 2012
Medienberichten zufolge hat sich die EU-Justizkommissarin Viviane Reding gegen den von der Bundesregierung geäußerten Wunsch gestellt, Mitgliedsstaaten bei der geplanten europaweiten Datenschutzverordnung mehr Spielraum für den öffentlichen Sektor zu gewähren. Behörden sollen sich denselben Regeln wie auch private Unternehmen unterwerfen. Es gebe lediglich “genau eingegrenzte Sonderregeln für Behörden”, mehr sei nicht vorgesehen. Behörden seien noch stärker als Unternehmen dafür verantwortlich, die Privatsphäre der EU-Bürger zu sichern. Trotz der Widerstände solle die neue Verordnung im ersten Halbjahr 2013 stehen, so Reding.
11. Januar 2012
Der am Bundesverfassungsgericht für Datenschutz, Meinungs- und Pressefreiheit zuständige Verfassungsrichter Masing äußerte erhebliche Bedenken gegen die EU-Datenschutzverordnung und die damit geplante Harmonisierung des Datenschutzrechtes in Europa. Die EU-Datenschutzverordnung, deren Entwurf Ende Januar von der EU-Kommission vorgestellt wird, bewirke, dass die Grundrechte des nationalen Grundgesetzes nicht mehr anwendbar seien. Dies führe zu gravierenden Einbußen beim Grundrechtsschutz. Die Verordnung würde jede Form mitgliedsstaatlichen Rechts verdrängen. 30 Jahre Rechtsprechung zum Datenschutz würden damit Makulatur – vom Volkszählungsurteil bis zur Vorratsdatenspeicherung. Gleiches gelte für weite Teile der Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit und zum Persönlichkeitsrecht. Der Europäische Gerichtshof bietet keinen Ersatz, weil der einzelne Bürger ihn nicht selbst anrufen könne, so Masing. (sa)