Schlagwort: EU-Kommission

EDSB: Beachtung des Datenschutzes bei Jugend- und Kinderschutzmaßnahmen

9. August 2012

Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx (EDSB) hat Medienberichten zufolge den Vorstoß der EU-Kommission zur Initiierung einer Kinderschutzkoalition der Internet- und Medienwirtschaft zur Entwicklung eines “sauberen Netzzugangs” genutzt, um auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Belange und eine ausgewogene Auswahl eingesetzter Mittel hinzuweisen und einige Kritikpunkte und Empfehlungen zu adressieren.

Kritisch ist nach Ansicht von Hustinx das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage, die es Strafverfolgungsbehörden ermöglicht, mit an dem Verfahren beteiligten Industrieunternehmen zusammen zu arbeiten. Zu diesem Zweck die Wirtschaft  zu instrumentalisieren, aber den Gesetzgeber in dem Prozess außen vor zu lassen sei nicht akzeptabel. Deswegen müsse beispielsweise auch die Überwachung von Telekommunikationsnetzwerken weiterhin durch die Polizei durchgeführt werden. Meldestellen und Internet-Hotlines sollten des Weiteren gesetzlich geregelt und die dafür eingesetzten Verfahren klar strukturiert werden, wobei die Anforderungen des Datenschutzes stärker als bisher zu berücksichtigen seien. Ferner sei es empfehlenswert, datenschutzfreundliche Voreinstellungen und Warnhinweise für Kinder bereits bei den Anwendungen zu berücksichtigen.

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EU-Kommission: Gegen deutsche Sonderwünsche beim Datenschutz

7. August 2012

Medienberichten zufolge hat sich die EU-Justizkommissarin Viviane Reding gegen den von der Bundesregierung geäußerten Wunsch gestellt, Mitgliedsstaaten bei der geplanten europaweiten Datenschutzverordnung mehr Spielraum für den öffentlichen Sektor zu gewähren. Behörden sollen sich denselben Regeln wie auch private Unternehmen unterwerfen. Es gebe lediglich “genau eingegrenzte Sonderregeln für Behörden”, mehr sei nicht vorgesehen. Behörden seien noch stärker als Unternehmen dafür verantwortlich, die Privatsphäre der EU-Bürger zu sichern. Trotz der Widerstände solle die neue Verordnung im ersten Halbjahr 2013 stehen, so Reding.

EU-Kommission: Datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber intelligenten Stromzählern

13. Juni 2012

Die datenschutzbezüglichen Angriffspunkte werden seit Jahren immer größer, was im Wesentlichen der fortschreitenden Technik zugeschrieben wird, die sich durch Vernetzung und Kommunikationsmöglichkeiten immer häufiger von einfachen mechanischen Vorrichtungen zu interagierenden Rechnern entwickelt. Eines der neuesten Beispiele dafür dürften die von der EU-Kommission zum Einsatz in ganz Europa geplanten intelligenten Stromzähler sein.

Nachdem bereits Forscher der FH Münster im Rahmen des vom Bund geförderten Projekts DaPriM (Data Privacy Management) in Versuchen herausgefunden haben, dass es anhand sog. Smart-Meter sogar möglich sei, aufgrund des anzeigespezifischen Stromverbrauchs Rückschlüsse auf das angezeigte Fernsehbild zu ziehen, äußerste sich nun der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx in einer Stellungnahme kritisch. Mittels intelligenter Stromzähler könne unter anderem verfolgt werden, “was die Mitglieder eines Haushaltes in ihren eigenen vier Wänden tun, ob sie im Urlaub oder auf der Arbeit sind, ob sie spezielle Geräte oder ein Babyphon benutzen und wie sie ihre Freizeit verbringen”. Diese Informationen seien potentielle Grundlagen für das Erstellen unzulässiger Marketingprofile oder für Preisdiskriminierungen. Zwar sei ein Nutzen zweifelsfrei vorhanden, gerade im Zusammenspiel mit anderen Datenquellen sei aber eine erhebliche Gefahr für Data-Mining gegeben. Hustinx befürwortet daher  einen verantwortungsvollen Umgang mit der Einrichtung der Smart-Meter. Diesen sieht er in einer nachhaltigen Koordination zwischen Mitgliedsstaaten, EU-Kommsission und der Artikel-29-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten.

Auch Hustinx Stellvertreter, Giovanni Butarelli, machte sich für eine datenschutzorientierte Einführung intelligenter Stromzähler stark. Er forderte, dass vor allem die Auswirkungen auf die Privatsphäre der Nutzer nachhaltig abgeschätzt werden sowie der Einsatz der Geräte auf freiwilliger Basis geschehen müsse. Zudem müsse eine datenschutzfreundliche Technik verwendet, das Prinzip der Datensparsamkeit geachtet und die Speicherfristen für Nutzungsdaten eindeutig festgelegt werden.

EU-Kommissionsklage zur Vorratsdatenspeicherung: Scharfe Kritik an Justizministerin

5. Juni 2012

Nachdem die EU-Kommission letzte Woche Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Untätigkeit hinsichtlich der nationalen Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie erhoben hat, gerät Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Medienangaben zufolge  mehr und mehr in das Visier der Kritiker aus den Reihen der Union.

Nach Ansicht von Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) stellt sie “in mehreren wichtigen Fragen ein Bremsklotz für die Bundesregierung” dar. Nun sei es erforderlich, in den Reihen der Union Überlegungen anzustellen, wie den klaren Richtungsvorgaben aus Brüssel Folge geleistet werden könne. Notfalls müsse die Ministerin am Kabinettstisch überstimmt werden. “Dass die Ministerin durch die Passivität jetzt deutsches Steuergeld in Millionenhöhe gefährdet, bringt das Fass zum Überlaufen” so Krings weiter.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag Hans-Peter Uhl (CSU) sehe in Leutheusser-Schnarrenberger ein “Sicherheitsrisiko für Deutschland”. Angesichts der falschen Politik der Ministerin sei diese vollkommen isoliert und bekommen nun dafür die Quittung. Bundeskanzlerin Merkel solle von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch machen und ein Machtwort sprechen.

Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission erhebt Klage gegen Deutschland

1. Juni 2012

Sechs Jahre nach dem Erlass der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten hat die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben, da diese der Richtlinie bis dato nicht nachgekommen ist. Bis heute konnte sich die schwarz-gelbe Koalition um Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht auf eine gesetzlichen Regelung verständigen.

Die Richtlinie, welche Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern zwingend vorschreibt, Verbindungs- und Standortdaten für Strafverfolgungszwecke zu speichern, war in ihrer konkreten gesetzlichen Umsetzung zunächst durch das Bundesverfassungsgericht nach einem dreijährigen Verfahren am 2. März 2010 aufgehoben worden. Zwar wurde die grundsätzliche Umsetzbarkeit der EU-Richtlinie zu keiner Zeit durch das Bundesverfassungsgericht gänzlich in Abrede gestellt, weitere Schritte zur Umsetzung blieben seitdem jedoch aus.

Nun soll nach dem Bestreben der EU-Kommission in Brüssel mit der Verhängung von Geldstrafen die Umsetzung vorangetrieben werden. Diese schlägt mit ihrer Klage vor, gegen die Bundesrepublik Deutschland ein tägliches Zwangsgeld von 315.036,54 € zu verhängen.

EU-Kommission: Körperscanner an europäischen Flughäfen ab Dezember

17. November 2011
Die EU-Kommission hat bekannt gegeben, nun konkrete und strenge Einsatz- bedingungen für Körperscanner an europäischen Flughäfen definiert zu haben. Unter anderem sei Voraussetzung für einen zulässigen Einsatz, dass gefertigte Aufnahmen nicht gespeichert und aufbewahrt oder vervielfältigt werden und das Sicherheitspersonal die Analyse der Aufnahmen in separaten Räumen durchführt. Neben dem Verbot des Einsatzes von Röntgen-Strahlen sollen EU-Bürger außerdem nicht gezwungen werden, sich einem Scan-Vorgang zu unterziehen, weswegen alternative Kontrollmöglichkeiten bestehen bleiben müssen. Werden die Auflagen eingehalten, können ab dem 07.12.2011 Körperscanner an europäischen Flughäfen eingesetzt werden.
Nach Angaben der EU-Kommission werden derzeit in den Niederlanden und Großbritannien Körperscanner eingesetzt, Italien und Frankreich zeigten Interesse für den Einsatz. In Tschechien, Finnland und Deutschland gab es bereits Testläufe. Wegen Fehler bei den Testläufen in Deutschland wurde der Einsatz der Körperscanner hierzulande verschoben. (sa)

EU-Kommission fordert Deutschland und Rumänien zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung auf

28. Oktober 2011

Am gestrigen Tag hat die EU-Kommission sowohl Deutschland als auch Rumänien förmlich aufgefordert, binnen der kommenden zwei Monate die EU-Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung vollständig umzusetzen. Seit dem Urteil des Bundesver-fassungsgerichtes und dem Urteil des rumänischen Verfassungsgerichtes, die die Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Daten wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben haben, wurden seitens Deutschlands und Rumäniens keine näheren Informationen dazu gegeben, wann und auf welchem Wege (neue) Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet werden sollen. Durch die Verzögerung der Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in innerstaatliches Recht werden negative Auswirkungen – u.a. auf den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation sowie auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen – befürchtet. Die EU-Kommission hat daher beide Staaten mit einer mit Gründen versehenen Stellungnahme aufgefordert, diesen Verstoß gegen EU-Recht (Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) zu beenden. (sa)

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