Schlagwort: Filesharing

Bundestag: Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

1. Juli 2013

Medienberichten zufolge hat der Bundestag hat am 27.06.2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Davon betroffen sind im Wesentlichen drei Bereiche:

Im Bereich des Urheberrechtes, speziell des Filesharings, sollen die Abmahnkosten für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen stark reduziert werden. So soll der Streitwert auf 1.000 € beschränkt und damit die Anwaltskosten auf 155,29 € gesenkt werden. Diese “Deckelung” wird jedoch von den “besonderen Umständen des Einzelfalles” abhängig sein. Überdies wird der sog. fliegende Gerichtsstand abgeschafft, sodass der Verbraucher künftig an seinem Wohnsitz verklagt werden muss.

Der 2. Bereich regelt unter anderem, dass die Bundesnetzagentur in Zukunft gegenüber Unternehmen eine Geldbuße von 300.000 Euro verhängen kann, wenn diese unerwünschte Telefonwerbung betreiben und betrifft damit das Wettbewerbsrecht. Überdies müssen Gewinnspieldienstverträge künftig schriftlich bzw. in Textform geschlossen werden. Zudem kann der Abgemahnte bei unberechtigten Abmahnungen nun einen Gegenanspruch auf Ersatz seiner Rechtsverteidigungskosten erhalten.

Auch im Bereich des Inkasso gibt es Änderungen. So soll der Verbraucher vor unberechtigten und überhöhten Inkassoforderungen geschützt werden, indem die Inkassounternehmen ab Mitte 2014 neben dem Auftraggeber auch den Forderungsgrund mit Datum des Vertragsabschlusses nennen müssen.